Verschiebung der Entscheidung zum WACC Gas
Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 05.11.2026
Die Bundesnetzagentur wird die Festlegung zur Bestimmung des pauschalierten Kapitalverzinsungssatzes über die sogenannte WACC-Rate (Weighted Average Cost of Capital) im Erdgasbereich entgegen der bisherigen Planung erst im Jahr 2027 treffen.
Mit der Verschiebung der Entscheidung in das Jahr 2027 können die Kapitalmarktdaten des Jahres 2026 in die Betrachtung einbezogen und so die Dynamik am Kapitalmarkt abgebildet werden.
Die zeitliche Verschiebung hat zur Folge, dass der eingehende Zinssatz für die Fremdkapitalkomponente steigt, weil mit 2026 ein zusätzliches Jahr mit höheren Zinssätzen in die Durchschnittsbetrachtung einbezogen wird. Für den Eigenkapitalzinssatz werden die einzelnen Komponenten in 2027 ebenfalls unter Berücksichtigung der Daten aus 2026 neu bestimmt. Hier wird die Komponente des risikofreien Zinssatzes ebenfalls absehbar ansteigen. Nach aktuellem Stand ergäbe sich damit auch ein höherer WACC.
Die Veröffentlichung der zuständigen Beschlusskammer finden Sie hier: https://www.bundesnetzagentur.de/1120130