Formular
Druckvorschau

Mitteilung zur „Geschäftsgeheimnis-Handbremse"

Geschäftsgeheimnis-Handbremse – Mitteilungen nach Art. 4 (7), (8) oder Art. 5 (10), (11) Data Act

Der Data Act sieht mit der „Handbremse für Geschäftsgeheimnisse“ einen Mechanismus zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor. Dieser Mechanismus gibt Bedingungen vor, unter denen ein Dateninhaber in Ausnahmefällen die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen aussetzen oder verweigern kann. Die Entscheidung des Dateninhabers ist ordnungsgemäß zu begründen und dem Nutzer bzw. Dritten unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Sofern ein objektiver Nachweis dafür erbracht wird, dass die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen schweren wirtschaftlichen Schaden zur Folge hätte, können Dateninhaber ein Datenverlangen im Einzelfall für die betroffenen Daten auch ablehnen. Dieser Nachweis ist auf der Grundlage objektiver Fakten, insbesondere der Durchsetzbarkeit des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen in Drittländern, der Art und des Vertraulichkeitsgrads der verlangten Daten sowie der Einzigartigkeit und Neuartigkeit des vernetzten Produkts hinreichend zu begründen und dem Nutzer bzw. Dritten unverzüglich schriftlich vorzulegen.

Dateninhaber sind verpflichtet der Bundesnetzagentur mitzuteilen, sofern sie den Datenzugang gemäß Art. 4 (7), (8) oder Art. 5 (10), (11) Data Act verweigern. Nutzen Sie für diese Mitteilungen bitte das nachfolgende Formular.

Felder mit * sind zwingend auszufüllen.

Haben Sie von der „Geschäftsgeheimnis-Handbremse“ Gebrauch gemacht und die Herausgabe von Geschäftsgeheimnissen gemäß Artikel Art. 4 (7), (8) oder Art. 5 (10), (11) Data Act verweigert oder ausgesetzt bzw. ein Datenzugangsverlangen abgelehnt?*





Wer ist von der „Geschäftsgeheimnis-Handbremse“ betroffen?*



Aus welchem Grund haben Sie Herausgabe von Geschäftsgeheimnissen verweigert, ausgesetzt bzw. abgelehnt?*





Aus welchem Grund haben Sie Herausgabe von Geschäftsgeheimnissen verweigert, ausgesetzt bzw. abgelehnt?*





Haben Sie Ihre Entscheidung den Datenzugriff einzuschränken und die entsprechende Begründung dem betroffenen Nutzer/Dritten schriftlich mitgeteilt? Ihre Entscheidung ist zu begründen und muss dem Nutzer oder Dritten unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.



Bitte teilen Sie Ihre Entscheidung dem betroffenem Nutzer/Dritten umgehend mit.

Angaben zum Unternehmen

Ansprechpartner im Unternehmen


Mastodon