Onboarding für Statements of Reasons-Datenbank (Art. 24 (5) DSA)
Gemäß Art. 24 Abs. 5 DSA müssen Anbieter von Online-Plattformen Begründungen für Beschränkungen nach Art. 17 DSA unverzüglich an die Europäische Kommission übermitteln, damit diese in eine öffentlich zugängliche Datenbank aufgenommen werden. Für den Onboarding-Prozess dieser Datenbank müssen sich Online-Plattformen bei der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/DSA-ComplianceStamentsReasons registrieren. Anschließend validiert der Digital Services Coordinator die Daten. Bitte füllen Sie für diese Validierung den folgenden Fragebogen aus. Weiterer Hintergrundinfos finden Sie unter https://transparency.dsa.ec.europa.eu/page/faq.
Felder mit * sind zwingend auszufüllen.
Für Nachträge zu einem bestehenden Vorgang nutzen Sie bitte das Nachtragsformular unter: www.dsc.bund.de/nachtrag.
Angaben zur Aufnahme in die Statements of Reasons-Datenbank
Online-Plattform
Anschrift (des Unternehmenssitzes oder - falls Sie dieses Formular als gesetzliche Vertretung ausfüllen - der gesetzlichen Vertretung)
Bitte geben Sie hier eine Adresse für Kontaktaufnahmen zum DSA an - z. B. dsa@unternehmenswebsite.de oder die persönliche Adresse der für den DSA Verantwortlichen!
Kontaktangaben
Hinweis:
Für die Aufnahme in die Datenbank sind Kontaktstellen anzugeben, über die die Kommunikation mit der Europäischen Kommission zum Onboarding durchgeführt werden soll. Bitte geben Sie hierfür Funktionspostfächer an:
Bitte geben Sie jeweils unterschiedliche E-Mail-Adressen für die unterschiedlichen Umgebungen (Test/Produktiv) an! Die E-Mail-Adressen sollten sich von den oben bereits genannten E-Mail-Adressen unterscheiden!
TEST-Umgebung
PRODUKTIV-Umgebung