Beschwerdedaten
Kontaktdaten
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Bei Anrufen ohne angezeigte Rufnummer wird nicht wegen belästigender Anrufversuche ermittelt, da ohne Rufnummer kein Ermittlungsansatz vorhanden ist. Wir können daher nur solche Beschwerden entgegennehmen, die Angaben zur angezeigten Rufnummer enthalten.

Falls die Anrufe auf mehreren Anschlüssen eingingen, tragen Sie die Rufnummern bitte am Ende Ihrer Angaben unter „Zusätzliche Hinweise“ ein.

In welchem Zeitraum erfolgten die Anrufversuche? ggf. Anruflisten beifügen:

Zu welchem Zeitpunkt erfolgten die Anrufversuche? ggf. Anrufliste beifügen:



















































Wie oft sind Sie von der oben genannten Rufnummer angerufen worden?



















War die Klingeldauer zu kurz, um den Anruf entgegennehmen zu können?



Sind nach Entgegennahme der Anrufe (Hörer abgenommen) Gespräche zustande gekommen?



Haben Sie die Rufnummer über Ihren Router bzw. über Ihr Endgerät gesperrt?

Haben Sie die angezeigte Rufnummer zurückgerufen?*



Haben Sie sich bereits mit diesem Sachverhalt / Verstoß an die Bundesnetzagentur gewandt?
Falls ja, geben Sie bitte unsere Bearbeitungsnummer an.

Sie haben über das Feld „Anlagen“ die Möglichkeit, uns Dateien zu übermitteln. Bitte verwenden Sie hierzu die üblichen Dateiformate wie z.B. jpg, tif, pdf oder msg (Outlook-Mail). Falls Sie uns mehrere Dateien übermitteln wollen, verpacken Sie diese bitte zu einem ZIP-Archiv (max. 25 MB).

Anlage

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