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Haben Sie eine ausdrückliche schriftliche oder mündliche Einwilligung in den Erhalt von Telefonwerbung im Zusammenhang mit dem Firmennamen erteilt?*
Hatten Sie dem Anrufer bereits Anrufe bei Ihnen untersagt?*
Datum der Anrufuntersagung:*
Haben Sie eine Bandansage erhalten?*
Welche Rufnummer wurde im Display Ihres Telefons bzw. in Ihrer Telefonanlage angezeigt?
Falls keine Rufnummernangabe möglich:Bitte auswählenKein DisplayKeine angezeigte Rufnummer
Bitte geben Sie Ihre Rufnummer an, unter der Sie die Nachricht erhalten haben:*
Datum des erhaltenen Anrufs:*
Für welches Produkt, Gewinnspiel oder welche Dienstleistung wurde bei dem Telefongespräch geworben?
Können Sie Firmen- oder Personennamen nennen, die das Telefongespräch geführt haben?
Wurde im Gespräch eine weitere Rufnummer genannt und/oder wurden Sie zum Rückruf einer Rufnummer aufgefordert?
Haben Sie sich bereits mit diesem Sachverhalt / Verstoß an die Bundesnetzagentur gewandt? Falls ja, geben Sie bitte unsere Bearbeitungsnummer an.
EB-Nr.:
Zusätzliche Angaben, Hinweise und Erläuterungen:
Sie haben über das Feld „Anlagen“ die Möglichkeit, uns Dateien zu übermitteln. Bitte verwenden Sie hierzu die üblichen Dateiformate wie z.B. jpg, tif, pdf oder msg (Outlook-Mail). Falls Sie uns mehrere Dateien übermitteln wollen, verpacken Sie diese bitte zu einem ZIP-Archiv (max. 25 MB).
Hinweis:
Der Mitschnitt eines Anrufes auf einem Tonträger kann gegen das Verbot der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB) verstoßen, wenn der Gesprächspartner einer Aufzeichnung nicht zugestimmt haben sollte. Wenn Sie der Bundesnetzagentur einen Gesprächsmitschnitt schicken, der ohne Zustimmung des Gesprächspartners angefertigt wurde, müssen Sie damit rechnen, dass der Mitschnitt nicht verwertet werden darf und der Sachverhalt an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben wird.Wenn Sie einen Mitschnitt übersenden, darf dieser nur verwendet werden, wenn Sie der Bundesnetzagentur schriftlich bestätigen, dass der Gesprächspartner über die Aufzeichnung informiert und mit der Aufzeichnung einverstanden war.
Anlage
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