HinweisKreuzen Sie bitte nur dann „Ja“ an, wenn Sie oder eine andere Person den ankommenden Anruf tatsächlich angenommen haben.
Bei einem Anrufversuch (Anruf nicht angenommen oder z. B. Anruf in Abwesenheit) , könnte evtl. ein Fall von Rufnummernmissbrauch vorliegen. Bitte nutzen Sie den nachstehenden Link, um sich über Rufnummernmissbrauch zu informieren und ggf. dort eine Beschwerde einzureichen:
RUFNUMMERNMISSBRAUCH
Übrigens handelt es sich nicht um Telefonwerbung, wenn Sie selber einen Rückruf getätigt haben.
Warnhinweis:
Es ist nicht zu einem telefonischen Werbegespräch gekommen?
Wurde der ankommende Anruf nicht entgegengenommen, liegt kein Werbeanruf im rechtlichen Sinne vor, auch wenn der Anrufer Sie in werbender Absicht erreichen wollte. Bei Werbeanrufen muss es zu einer Kommunikation zwischen Anrufer und Angerufenem gekommen sein. Dies ist nur dann möglich, wenn der ankommende Anruf tatsächlich angenommen wurde.
Bei einem Anrufversuch (Anruf nicht angenommen oder z. B. Anruf in Abwesenheit) , könnte evtl. ein anderer Fall von Rufnummernmissbrauch vorliegen. Bitte nutzen Sie den nachstehenden Link, um sich über Rufnummernmissbrauch zu informieren und um ggf. dort eine Beschwerde einzureichen:
RUFNUMMERNMISSBRAUCH
Warnhinweis:
Es ist nicht zu einem telefonischen Werbegespräch gekommen.
Bei Werbeanrufen muss es zu einer Kommunikation zwischen Anrufer und Angerufenem oder zumindest zum Abspielen einer Ansage zu einem Werbethema gekommen sein.
Wenn der ankommenden Anruf angenommen wurde, es aber nicht zu einem Gespräch oder zumindest einer werbenden Ansage gekommen ist (Leitung „tot“ oder Anrufer legt sofort auf), könnte evtl. ein anderer Fall von Rufnummernmissbrauch vorliegen.
Bitte nutzen Sie den nachstehenden Link, um sich über Rufnummernmissbrauch zu informieren und um ggf. dort eine Beschwerde einzureichen:
RUFNUMMERNMISSBRAUCH