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Kontaktformular Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

Herzlich willkommen im Kontaktformular der Bundesnetzagentur. Hier geht es rund um das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise aufmerksam:

Das Telekommunikationsgesetz regelt ein Basisangebot an Telekommunikationsdiensten. Es bezieht sich auf die jeweilige Hauptwohnung oder den jeweiligen Geschäftsort. Damit wird das Recht auf eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe verwirklicht. Im Einzelnen umfasst sind Sprachkommunikationsdienste, also Telefon, und einen Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Kommen die Regelungen zum Tragen, muss die Download-Geschwindigkeit bei 10 Megabit pro Sekunde liegen. Die Upload-Rate muss bei 1,7 Megabit pro Sekunde liegen. Die Latenz für die einfache Signalstrecke darf 150 Millisekunden nicht überschreiten. Dies folgt aus der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV).

Nähere Informationen zum Verfahren und dessen Voraussetzungen können Sie hier abrufen: www.bundesnetzagentur.de/versorgungTK

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