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Informationspflichtverletzung über Datenzugangsverlangen aus einem Drittland

Felder mit * sind zwingend auszufüllen.

Ich als Dateninhaber möchte gegen meinen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten Beschwerde einlegen, da dieser entgegen Art. 32 Abs. 5 Data Act nicht oder nicht rechtzeitig darüber informiert hat, dass für meine Daten ein Datenzugangsverlangen einer Behörde eines Drittlands vorliegt, bevor das Verlangen erfüllt wurde.

HINWEIS: Bitte übermitteln Sie im Rahmen Ihrer Beschwerde keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorien im Sinne des Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten, Angaben zur ethnischen Herkunft, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung oder Gewerkschaftszugehörigkeit), soweit diese für Ihr Anliegen nicht zwingend erforderlich sind.

Sind von Ihrer Beschwerde auch personenbezogene Daten betroffen?*




Sind neben dem Data Act noch andere Rechtsgrundlagen (bspw. sektorspezifische Datenzugangsverpflichtungen) von Ihrer Beschwerde betroffen?*




Haben Sie Ihre Beschwerde schon bei einer anderen Stelle vorgebracht (bspw. im Rahmen der Streitbeilegung oder in einem gerichtlichen Rechtsstreit?)*




Erläuterung der Beschwerde und Belege

Bitte erläutern Sie Ihre Beschwerde und fügen Sie Belege bei (z. B. Schriftverkehr, Links und Screenshots zu den Beanstandungen, Screenshots über Ihre bereits erfolglosen Kontaktversuche etc.).

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