Informationspflichtverletzung über Datenzugangsverlangen aus einem Drittland
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Ich als Dateninhaber möchte gegen meinen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten Beschwerde einlegen, da dieser entgegen Art. 32 Abs. 5 Data Act nicht oder nicht rechtzeitig darüber informiert hat, dass für meine Daten ein Datenzugangsverlangen einer Behörde eines Drittlands vorliegt, bevor das Verlangen erfüllt wurde.
HINWEIS: Bitte übermitteln Sie im Rahmen Ihrer Beschwerde keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorien im Sinne des Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten, Angaben zur ethnischen Herkunft, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung oder Gewerkschaftszugehörigkeit), soweit diese für Ihr Anliegen nicht zwingend erforderlich sind.
Erläuterung der Beschwerde und Belege
Bitte erläutern Sie Ihre Beschwerde und fügen Sie Belege bei (z. B. Schriftverkehr, Links und Screenshots zu den Beanstandungen, Screenshots über Ihre bereits erfolglosen Kontaktversuche etc.).
Dokumentenupload
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