Bio­me­than: Ge­bots­ter­min 1. April 2023

Öffentliche Bekanntgabe des Ergebnisses

Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. April 2023 bekannt:

Es wurden keine Gebote zu diesem Gebotstermin eingereicht.

Reduzierung des Ausschreibungsvolumens wegen drohender Unterzeichnung

Gem. § 28d Abs. 6 EEG 2021

Das Ausschreibungsvolumen des Gebotstermins 1.April 2023 wird von der Bundesnetzagentur reduziert, weil zu erwarten ist, dass die ausgeschriebene Menge größer als die eingereichte Gebotsmenge sein wird (drohende Unterzeichnung).

Das neue Ausschreibungsvolumen beträgt 19.477 Kilowatt.

Bekanntmachung der Ausschreibung

Gem. § 29 Abs. 1 EEG

Hinweis:
Die in § 39k Absatz 3 EEG normierte Begrenzung auf die Südregion wurde beihilferechtlich von der Europäischen Kommission genehmigt.
Kurzübersicht
Abgabefrist für
den Gebotstermin
Ausschreibungs-
volumen (kW)
Höchstwert
(Neuanlagen) (ct/kWh)
Meldefrist für Genehmigungen
3. April 202319.47719,316. März 2023

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 1. April 2023.Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft.

Da der 1. April 2023 ein Samstag und der 2. April 2023 ein Sonntag ist, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag (§§ 188, 193 BGB). Abgabefrist für diesen Gebotstermin ist also Montag, der 3. April 2023. Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins wurde von 300.000 Kilowatt auf 19.477 Kilowatt reduziert (gem. § 28 Abs. 6d EEG 2021).

Höchstwert

Der Höchstwert für neue Anlagen beträgt für diesen Gebotstermin 19,31 Cent pro Kilowattstunde (gem. § 39l Abs. 1 EEG).

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Meldefrist Genehmigungen

Genehmigungen von Biomethananlagen müssen bis zum 6. März 2023 erteilt und an das Register gemeldet worden sein, um an diesem Ausschreibungstermin teilnehmen zu können.

Die Genehmigungen müssen vier Wochen vor dem Gebotstermin erteilt und gemeldet worden sein (§ 39j i. V. m. § 39 Abs. 1 Nr 2 und 3 EEG). Eine Verschiebung der Abgabefrist für die Gebote durch Feiertage oder Wochenenden ändert daran nichts.

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin folgende Formatvorgaben im Sinne von § 30a Abs. 1 EEG verbindlich vorgegeben. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Hinweis: Je Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Wird eine Bürgschaft eingereicht, so ist eine Bürgschaft je Gebot einzureichen.

Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm wie beispielsweise dem Adobe Acrobat Reader (auf der Seite von Adobe kostenlos zu beziehen) am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

Formulare, die für vorherige Gebotstermine veröffentlicht wurden, sind nicht mehr zu verwenden.
Folgende Formulare sind im Verfahren bei entsprechendem Bedarf zu verwenden:
Formular Gebotsabgabe 1. April 2023 (pdf / 747 KB)
Inhaber Genehmigung Biomethan (pdf / 614 KB)
Formblatt „Zusätzliche Standortangaben“ (pdf / 120 KB)
Angaben zum Bevollmächtigten (pdf / 45 KB)
Bürgschaft (pdf / 65 KB)
Rücknahme des Gebots (pdf / 74 KB)

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 85 Abs. 2 EEG getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.

Stand: 30.05.2023

Kontakt

Referat 625 – Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: ee-ausschreibungen@bnetza.de

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