BK6-20-059 Festlegungsverfahren zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen


Die Beschlusskammer 6 hat in dem Festlegungsverfahren zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen sowie zu massengeschäftstauglichen Kommunikationsprozessen im Zusammenhang mit dem Datenaustausch zum Zwecke von Redispatch-Maßnahmen am 06.11.2020 folgenden Beschluss getroffen:

Hinweis:
Die Entscheidung gilt mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zwei Wochen verstrichen sind.

Stand:25.11.2020

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