BK7-20-004

Verfahren der Beschlusskammer 7


Freistellung von der Regulierung gemäß § 28b EnWG

Am 15. Mai 2020 hat die Beschlusskammer 7 den Antrag der Nord Stream 2 AG auf Freistellung des im deutschen Hoheitsgebiet verlaufenden Teils der Nord Stream 2 von der Regulierung abgelehnt. Eine Freistellung nach § 28b EnWG setzt unter anderem voraus, dass die Gasverbindungsleitung vor dem 23. Mai 2019 fertigstellt war. Dies ist bei der Nord Stream 2 nicht der Fall.

Der Beschluss wird nach Schwärzung durch die Verfahrensbeteiligten in einer nicht-vertraulichen Fassung hier veröffentlicht werden. Eine englische Übersetzung des Beschlusses folgt im Nachgang.

Für alle Mitgliedstaaten bestand die Möglichkeit, den Antrag der Nord Stream 2 AG nebst Anlagen zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben. Davon haben 10 Mitgliedstaaten Gebrauch gemacht. Nach Freigabe durch die Mitgliedstaaten werden die Konsultationsbeiträge hier veröffentlicht.

Am 17. März wurden zudem die PGNiG S.A. und die PGNiG Supply & Trading GmbH zum Verfahren beigeladen.

Beiladungsbeschluss zum Verfahren auf Antrag auf Freistellung von der Regulierung gemäß §28b EnWG
BK7-20-004 B1 Beiladung PGNiG S.A. und PGNiG Sypply & Trading GmbH (pdf / 184 KB) [17.03.2020]

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BK7-20-004

Stand:13.07.2020

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