Fest­le­gun­gen

BK9-22/614

Einleitung eines Verfahrens und Konsultation eines Beschlusses hinsichtlich der Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen („KANU“)

Die Beschlusskammer hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 30 Abs. 2 Nr. 9 GasNEV eingeleitet.

Der anliegende Festlegungsentwurf dient – soweit er kalkulatorischen Nutzungsdauern für Neuanlagen betrifft – dazu, einen regulatorischen Rahmen für die politischen Zielsetzungen der Bundesregierung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu schaffen. Er eröffnet deshalb die Option, die kalkulatorischen Nutzungsdauern von Netzinfrastrukturen zum Erdgastransport an mögliche zukünftige Szenarien anzupassen. Er macht hingegen keinerlei Vorgaben darüber, ob und welchem Umfang die Nutzung der Erdgasnetze tatsächlich eingestellt wird oder inwieweit die Netze ggf. für andere Zwecke weitergenutzt werden können. Insbesondere wird eine Verkürzung von Nutzungsdauern in keiner Weise verbindlich vorgegeben.

Die Adressaten sowie die betroffenen Wirtschaftskreise und Verbraucher erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 26.08.2022 (Posteingang).

Stellungnahmen sind per E-Mail an BK9-Kanu@bnetza.de zu richten.

Anlage
Festlegungsentwurf_BK9-22_614

[13.07.2022]

BK9-21/612

Verfahren zur Festlegung der Höhe von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren; hier: Beschluss vom 02.06.2022

Die Beschlusskammer 9 hat das Verfahren zur Festlegung der Höhe von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren abgeschlossen.

Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 02.06.2022 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 11/2022 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

BK9-21-612_Beschluss_DE_inkl Anlage (pdf / 1 MB)
BK9-21-612_Decision_EN_inkl Anlage (pdf / 758 KB)

[02.06.2022; aktualisiert am 11.07.2022]

BK9-21/612

Konsultation des Festlegungsentwurfs zur Einführung eines Rabatts an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen im Verfahren „MARGIT 2023“

Die Beschlusskammer 9 hat am 06.05.2022 die Konsultation des Festlegungsentwurfs zur Einführung eines Rabatts an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen im Verfahren „MARGIT 2023“ eingeleitet. Es besteht bis zum 13.05.2022 die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Grundlage für die Einführung eines Rabatts an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen ins Erdgasnetz stellt Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 dar. Demnach kann an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen im Interesse einer höheren Versorgungssicherheit ein Abschlag auf die jeweiligen kapazitätsbasierten Fernleitungsentgelte angewandt werden.

Im Zeitraum vom 15.03. bis 12.04.2022 hat eine Vorkonsultation zur Einführung eines Rabatts an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen stattgefunden. Der zur Konsultation stehende Entwurf umfasst daher ausschließlich die Passagen, die sich gegenüber dem im Zeitraum vom 16.12.2021 bis 31.01.2022 konsultierten Entwurf der Festlegung „MARGIT 2023“ geändert haben.

Diese Konsultation ist damit Bestandteil des Verfahrens „MARGIT 2023“ (Az.: BK9-21/612) zur Festlegung der Höhe von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren, das am 11.10.2021 eingeleitet wurde.

Die Fernleitungsnetzbetreiber und alle anderen Marktteilnehmer erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme. Aufgrund des erheblichen Zeitdrucks im Festlegungsverfahren wird darum gebeten, auf ein erneutes Vorbringen von Passagen bzw. Argumenten, die bereits in der Vorkonsultation eingebracht wurden, zu verzichten. Die Marktteilnehmer werden gebeten, ihre Stellungnahmen, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, bis zum 13.05.2022 in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format ausschließlich per E-Mail unter dem Stichwort „Konsultation LNG-Rabatt MARGIT 2023“ an Thomas.Scholtyssek(at)BNetzA.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zu der Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen (z.B. Namen, Kontaktdaten, Unterschriften) enthält. Sollte Ihre Stellungnahme personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist zusätzlich eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen. Wird keine „geschwärzte“ Fassung vorgelegt, so kann die Beschlusskammer im Rahmen der Vorgaben des § 71 S. 3 EnWG von der Zustimmung zur Einsicht durch Dritte ausgehen.

Anlagen
Festlegungsentwurf LNG-Einspeiserabatt (deutsch)
Eine englische Fassung ist nur für den finalen Beschluss vorgesehen.

Erste Konsultation der Festlegung „MARGIT 2023“
Erste Konsultation der Festlegung „MARGIT 2023“ (BK9-21/612)

Konsultation zu möglichen Rabatten an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen (Vorkonsultation)
Konsultation zu möglichen Rabatten an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen (Vorkonsultation)

[06.05.2022]

BK9-21/612

Konsultation im Verfahren „MARGIT 2023“ zu möglichen Rabatten an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen

Einzelne Marktteilnehmer (Hanseatic Energy Hub GmbH und RWE Supply & Trading GmbH) sowie die Verbände BDEW und EFET Deutschland haben im Rahmen der vom 16.12.2021 bis zum 31.01.2022 durchgeführten Konsultation zur Festlegung „MARGIT 2023“ gefordert, dass sich die Beschlusskammer schon jetzt mit der Frage von Rabatten an Einspeisepunkten aus künftig noch zu errichtenden LNG-Anlagen ins Erdgasnetz beschäftigt. Darüber hinaus steigt angesichts der aktuellen dynamischen Entwicklung die Wahrscheinlichkeit einer kurzfristigen Realisierung von LNG-Terminals in Deutschland. Dies nimmt die Beschlusskammer zum Anlass, eine weitere Konsultation zu möglichen Rabatten an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen noch im Rahmen der MARGIT 2023-Festlegung durchzuführen.

Grundlage für einen möglichen Rabatt an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen ins Erdgasnetz stellt Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 dar. Demnach kann an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen im Interesse einer höheren Versorgungssicherheit ein Abschlag auf die jeweiligen kapazitätsbasierten Fernleitungsentgelte angewandt werden.

Für weitere, insbesondere inhaltliche Details wird auf das weiter unten veröffentlichte Konsultationsdokument verwiesen.

Die Fernleitungsnetzbetreiber und alle anderen Marktteilnehmer erhalten hiermit Gelegenheit, umfassend Stellung zu nehmen. Die Marktteilnehmer werden gebeten, ihre Stellungnahmen, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, bis zum 12.04.2022 in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format ausschließlich per E-Mail unter dem Stichwort „Konsultation II MARGIT 2023“ an Thomas.Scholtyssek(at)BNetzA.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zu der Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen (z.B. Namen, Kontaktdaten, Unterschriften) enthält. Sollte Ihre Stellungnahme personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist zusätzlich eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen. Wird keine „geschwärzte“ Fassung vorgelegt, so kann die Beschlusskammer im Rahmen der Vorgaben des § 71 S. 3 EnWG von der Zustimmung zur Einsicht durch Dritte ausgehen.

Darüber hinaus plant die Beschlusskammer am 05.04.2022 für die unmittelbar von der Festlegung adressierten Fernleitungsnetzbetreiber sowie potenzielle LNG-Terminalbetreiber und Branchenverbände einen Erörterungstermin in Form einer Webkonferenz. In diesem Termin wird dem hier aufgelisteten Teilnehmerkreis die Möglichkeit gegeben, Ihren Standpunkt z.B. im Rahmen einer kurzen Präsentation darzulegen. Diese Präsentationen werden spätestens am Tag der Webkonferenz auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Somit können die Erkenntnisse aus dieser Veranstaltung in die schriftlichen Stellungnahmen aller Marktteilnehmer einfließen.

Anlagen
Konsultationsdokument (deutsch)
consultation document (englisch)

Erste Konsultation der Festlegung „MARGIT 2023“
Erste Konsultation der Festlegung „MARGIT 2023“ (BK9-21/612)

[16.03.2022]

BK9-21/612

Die Beschlusskammer 9 hat am 16.12.2021 die Konsultation des Festlegungsentwurfs MARGIT 2023 eingeleitet. Sie endet am 31.01.2022.

Grundlage dieses Verfahrens ist der europäische Netzkodex für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (NC TAR). Der Festlegungsentwurf MARGIT 2023 gibt bestimmte Berechnungsfaktoren vor, die auf die Entgeltbildung von Fernleitungsnetzbetreibern im Kalenderjahr 2023 Einfluss nehmen. Zu diesen Berechnungsfaktoren zählen insbesondere Multiplikatoren für unterjährige Kapazitätsprodukte und Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte.

Änderungen gegenüber der zuletzt beschlossenen Festlegung („MARGIT 2022“) sind gering und resultieren insbesondere aus der aktualisierten Berechnung der Höhe der Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte.

Die Adressaten, betroffene Wirtschaftskreise und Verbraucher erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31.01.2022 (Posteingang). Stellungnahmen sind ausschließlich per E-Mail unter dem Stichwort „Konsultation MARGIT 2023“ an thomas.scholtyssek(at)bnetza.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zu Ihrer Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen wie z.B. Kontaktdaten enthält. Sollte Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist zusätzlich eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen.

Anlagen
Festlegungsentwurf_BK9-21_612 (deutsch)
Decisiondraft_BK9-21_612 (englisch)

Verfahrenseinleitung
Verfahrenseinleitung

Im Rahmen der Konsultation sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
bayernets
BDEW
Danish Utilitiy Regulator
EFET D
FNB (ohne bayernets)
Hanseatic Energy Hub
INES
OMV GMT
RWE Supply & Trading
UNIPER

[09.02.2022]

BK9-20/603

Veröffentlichung des Beschlusses hinsichtlich der Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Gasverteilernetzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV und § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ARegV abgeschlossen.

Diese Veröffentlichung im Internet und im Amtsblatt 02/2021 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gem. § 73 Abs. 1a EnWG.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

Der überwiegenden Anzahl der Gasverteilernetzbetreiber wird ein mit individuellen Altdaten (aus dem Effizienzvergleich für die dritte Regulierungsperiode) vorbefüllter Erhebungsbogen über das Energiedatenportal (Postbox) zur Verfügung gestellt. In den Altdaten sind etwaige Vollnetzübergänge gemäß § 26 Abs. 1 ARegV aus dem Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2020 berücksichtigt worden, soweit es sich sowohl bei dem aufnehmenden als auch dem aufgenommenen Netzbetreiber um Regelverfahren der dritten Regulierungsperiode handelte. Nicht berücksichtigt wurden etwaige Teilnetzübergänge gemäß § 26 Abs. 2 ARegV.

Es wird darum gebeten, bei Vorliegen eines vorbefüllten Erhebungsbogens ausschließlich diesen für die Datenlieferung zu verwenden.

Sofern Sie bis zum 28.01.2021 keine Benachrichtigung zu einem entsprechenden vorbefüllten Erhebungsbogen erhalten haben, nutzen Sie bitte den allgemeinen Erhebungsbogen gemäß der Internetveröffentlichung.

Die Frist zur Datenlieferung endet am 30.04.2021.

(Hinweis: Der Erhebungsbogen ist mit einem Blattschutz versehen, der ohne Eingabe eines Passworts aufgehoben werden kann. Dennoch sind keine Änderungen an der Struktur etc. von eingereichten Erhebungsbögen zulässig)

Festlegungstext (pdf / 242 KB)
Anlage V1 (pdf / 1 MB)
Anlage V2 (XLSX / 7 MB)

FAQ

Die Beschlusskammer 9 hat im Nachgang zum Webinar vom 10.03.2021 eine FAQ zur Festlegung veröffentlicht. In der FAQ ist vermerkt, welche Fragen bereits im Webinar geklärt wurden und welche neuen Fragen aufgenommen wurden.

FAQ (pdf / 251 KB)

[19.03.2021]

BK9-20/605

Veröffentlichung der Festlegung BK9-20/605 (Erhebung der Kostendaten der Gasnetzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode)

Die Beschlusskammer 9 hat ein Verfahren zur Festlegung von Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 6 EnWG für die vierte Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV abgeschlossen (BK9-20/605).

[03.03.2021]

BK9-20/612

Festlegungsentwurf

Die Beschlusskammer 9 hat am 20.01.2021 die Konsultation des Festlegungsentwurfs MARGIT 2022 eingeleitet. Sie endet am 26.02.2021.

Grundlage dieses Verfahrens ist der europäische Netzkodex für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (NC TAR). Der Festlegungsentwurf MARGIT 2022 gibt bestimmte Berechnungsfaktoren vor, die auf die Entgeltbildung von Fernleitungsnetzbetreibern im Kalenderjahr 2022 Einfluss nehmen. Zu diesen Berechnungsfaktoren zählen insbesondere um Multiplikatoren für unterjährige Kapazitätsprodukte und Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte.

Änderungen gegenüber der zuletzt beschlossenen Festlegung („MARGIT 2021 Q4“) sind gering und resultieren insbesondere aus der aktualisierten Berechnung der Höhe der Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte.

Die Adressaten, betroffene Wirtschaftskreise und Verbraucher erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 26.02.2021 (Posteingang). Stellungnahmen sind ausschließlich per E-Mail unter dem Stichwort „Konsultation MARGIT 2022“ an Thomas.Scholtyssek@bnetza.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zu Ihrer Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen wie z.B. Kontaktdaten enthält. Sollte Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist mit dieser eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen.

Anlagen
Festlegungsentwurf_BK9-20_612 (deutsch)
Decision draft_BK9-20_612 (englisch)

Verfahrenseinleitung
Verfahrenseinleitung

[20.01.2021]

BK9-20/605

Einleitung eines Verfahrens und Konsultation der Festlegung BK9-20/605 (Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 6 EnWG für die vierte Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV)

Die Beschlusskammer 9 hat ein Verfahren zur Festlegung von Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 6 EnWG für die vierte Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV eingeleitet und stellt den Beschlussentwurf hiermit zur Konsultation.

[09.12.2020]

BK9-20/604

Einleitung eines Verfahrens und Konsultation der Festlegung BK9-20/604 (Datenerhebung zum Effizienzvergleich der Fernleitungsnetzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode)

Die Beschlusskammer 9 hat ein Verfahren zur Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Fernleitungsnetzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode eingeleitet und stellt den Beschlussentwurf hiermit zur Konsultation.

[11.11.2020]

BK9-20/603

Einleitung eines Verfahrens und Konsultation der Festlegung BK9-20/603 (Datenerhebung zum Effizienzvergleich der Gasverteilernetzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode)

Die Beschlusskammer 9 hat ein Verfahren zur Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Gasverteilernetzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode eingeleitet und stellt den Beschlussentwurf hiermit zur Konsultation.

[28.10.2020]

BK9-20/612

Einleitung des Verfahrens zur Festlegung von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren nach Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 und 3 EnWG i.V.m. Art. 6 Abs. 11 und Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 i.V.m. Art. 41 Abs. 6 lit. a der Richtlinie 2009/73/EG i.V.m. Art. 28 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 eingeleitet. Es dient der Festlegung von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren.

Das Verfahren wird unter den Geschäftszeichen BK9-20/612 („MARGIT 2022“) geführt.

Die Einleitung des Verfahrens wird im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 20/2020 vom 28.10.2020 und im Internet veröffentlicht.

[20.10.2020]

BK9-20/606-1 bis BK9-20/606-5

Festlegung zur Einstufung der Energiekosten für die Stickstoffgewinnung zum Zwecke der Konvertierung von H-Gas nach L-Gas als volatile Kostenanteile i.S.d. § 11 Abs. 5 ARegV („KOKOS“) (BK9-20/606-1 bis BK9-20/606-5)

[30.09.2020]

BK9-20/608

Konsultation des Beschlusses zur Änderung der Festlegung BK9-18/608 vom 29.03.2019 betreffend die Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV (BEATE 2.0) (BK9-20/608)

[23.09.2020]

BK9-20-608

Einleitung eines Verfahrens hinsichtlich der Änderung des Beschlusses BK9-18/608 vom 29.03.2019 betreffend die Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV (BEATE 2.0)

[17.09.2020]

BK9-19/607

Festlegung eines wirksamen Ausgleichsmechanismus zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern innerhalb des bundesweiten Marktgebiets gemäß Art. 10 Abs. 3 S. 1 NC TAR (BK9-19/607, "AMELIE 2021")

Die öffentliche Bekanntmachung des nachstehenden, am 11.09.2020 gefassten Beschlusses erfolgt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 2 EnWG durch die Bekanntmachung des verfügenden Teils der Festlegung, der Rechtsbehelfsbelehrung und eines Hinweises auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur im Amtsblatt Nr. 18/2020 der Bundesnetzagentur vom 30.09.2020.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

BK9-19-607_Beschluss (pdf / 2 MB)
BK9-19-607_decision_AMELIE 2021_EN (pdf / 200 KB)

[11.09.2020]

BK9-19/610

Festlegung einer Referenzpreismethode sowie der weiteren in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 genannten Punkte für alle Fernleitungsnetzbetreiber (BK9-19/610, "REGENT 2021")

Die öffentliche Bekanntmachung des nachstehenden, am 11.09.2020 gefassten Beschlusses erfolgt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 2 EnWG durch die Bekanntmachung des verfügenden Teils der Festlegung, der Rechtsbehelfsbelehrung und eines Hinweises auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur im Amtsblatt Nr. 18/2020 der Bundesnetzagentur vom 30.09.2020.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

Die Beschlusskammer weist darauf hin, dass der in der Anlage 1 ausgewiesene indikative Referenzpreis von 3,67 € pro kWh/h/a eine unverbindliche Prognose für einen Zeitraum von 12 Monaten für ein deutschlandweites Marktgebiet darstellt. Der Referenzpreis, der von den Fernleitungsnetzbetreibern für das vierte Quartal 2021 konkret veröffentlicht werden wird, wird voraussichtlich unterhalb dieses Referenzpreises liegen. Hintergrund ist, dass zwar die Fernleitungsnetzbetreiber gemäß Tenorziffer 1 der Festlegung einerseits für die Monate Oktober bis Dezember des Jahres 2021 bei der Bildung der Referenzpreise eine hypothetische Buchungsprognose vorzunehmen haben, die für das gesamte Jahr 2021 ein gemeinsames deutsches Marktgebiet unterstellt. Hierbei wird also z.B. der Wegfall der Marktgebietsübergangspunkte zum 01.10.2021 auf das gesamte Jahr hochgerechnet. Andererseits kann im Rahmen des Anpassungsfaktors nach Tenorziffer 4 berücksichtigt werden, dass erhöhte Abschläge auf den Referenzpreis gemäß der Festlegung MARGIT 2021 erst ab dem 01.10.2021 gelten werden.

BK9-19-610_Beschluss (pdf / 2 MB)
BK9-19-610_Beschluss_Anlage_1-6 (xlsx / 115 KB)
BK9-19-610_decision_REGENT 2021_EN (pdf / 3 MB)

Hinweis: Die Anlagendatei wurde am 11.09.2019 im Hinblick auf die Prognose der Referenzpreise in Anlage 5 aktualisiert. Hier wurde nunmehr ein VPI von 1,4 % statt 1,8 % angesetzt.

[11.09.2020]

BK9-19/612

Festlegung zur Beendigung der Vorläufigkeit der Festlegung „MARGIT 2021“ vom 27.05.2020 für das vierte Quartal 2021. „MARGIT 2021“ dient nach Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 der Berechnung von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren.
Die öffentliche Bekanntmachung des nachstehenden, am 11.09.2020 gefassten Beschlusses erfolgt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 2 EnWG durch die Bekanntmachung des verfügenden Teils der Festlegung, der Rechtsbehelfsbelehrung und eines Hinweises auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur im Amtsblatt Nr. 18/2020 der Bundesnetzagentur vom 30.09.2020.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

BK9-19-612_Beschluss (pdf / 2 MB)
BK9-19-612_decision_MARGIT 2021 Q4_incl Annex II_EN (pdf / 553 KB)

[11.09.2020]

BK9-19/612

Festlegungsentwurf

Die Beschlusskammer 9 hat am 06.08.2020 die Konsultation zur Beendigung der Vorläufigkeit der Festlegung „MARGIT 2021“ vom 27.05.2020 für das vierte Quartal 2021 eingeleitet. Die Konsultationsfrist endet am 19.08.2020.

Am 27.05.2020 hat die Beschlusskammer 9 die Festlegung „MARGIT 2021“ beschlossen. Diese macht Vorgaben, wie einzelne im Netzkodex für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (NC TAR) vorgegebene und für die Entgeltbildung der Fernleitungsnetzbetreiber relevante Berechnungsfaktoren zu bestimmen sind. Es handelt sich dabei insb. um sog. Multiplikatoren und Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte.

Hinsichtlich des 4. Quartals 2021 war diese Festlegung vorläufig erlassen worden. Gegenüber der vorläufigen Fassung wird für die Konsultation der Sicherheitszuschlag für unterbrechbare Kapazitätsprodukte im Zeitraum vom 01.10. bis 31.12.2021 von 10 Prozent auf 20 Prozent erhöht. Mit der Erhöhung sollen insbesondere die generellen Unsicherheiten aus der Marktgebietszusammenlegung und die daraus erwartete Gefahr vermehrter Unterbrechungen aufgefangen werden.

Die Adressaten, betroffene Wirtschaftskreise und Verbraucher erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.08.2020 (Posteingang). Stellungnahmen sind ausschließlich per E-Mail unter dem Stichwort „Konsultation MARGIT 2021“ an thomas.scholtyssek@bnetza.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zu Ihrer Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen wie z.B. Kontaktdaten enthält. Sollte Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist mit dieser eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen.

Anlagen
Festlegungsentwurf_BK9-19_612
Decision draft_BK9-19_612_english

Im Rahmen der Konsultation sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
BAYERNETS (pdf / 83 KB)
BDEW (pdf / 282 KB)
BNE (pdf / 85 KB)
EFET D (pdf / 151 KB)
EnBW Handel (pdf / 933 KB)
EQUINOR (pdf / 146 KB)
FNB (ohne BAYERNETS) (pdf / 149 KB)
INES (pdf / 401 KB)
OMV GMT (pdf / 285 KB)
SHELL (pdf / 120 KB)
UNIPER (pdf / 74 KB)
VP Energieportfolie (deutsch) (pdf / 619 KB)
VP Energieportfolie (english) (pdf / 609 KB)

[21.08.2020]

BK9-20/606-1 bis BK9-20/606-5

Einleitung eines Verfahrens und Konsultation der Festlegung zur Einstufung der Energiekosten für die Stickstoffgewinnung zum Zwecke der Konvertierung von H-Gas nach L-Gas als volatile Kostenanteile i.S.d. § 11 Abs. 5 ARegV („KOKOS“)

[24.07.2020]

BK9-19/612

Die Beschlusskammer 9 hat am 18.12.2019 die Konsultation des Festlegungsentwurfs MARGIT 2021 eingeleitet. Sie endet am 18.02.2020.

Der Festlegungsentwurf macht Vorgaben, wie einzelne im Netzkodex für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (NC TAR) vorgegebene und für die Entgeltbildung der Fernleitungsnetzbetreiber relevante Berechnungsfaktoren zu bestimmen sind (dies sind insb. Multiplikatoren und Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte). Die Konsultation betrifft die Entgeltbildung für das Kalenderjahr 2021.

Änderungen gegenüber der für das Vorjahr (2020) geltenden Festlegung betreffen lediglich die Höhe der Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte und sind sehr gering.

Die Adressaten, betroffene Wirtschaftskreise und Verbraucher erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 18.02.2020 (Posteingang). Stellungnahmen sind ausschließlich per E-Mail unter dem Stichwort „Konsultation MARGIT 2021“ an Thomas.Scholtyssek@bnetza.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zu Ihrer Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen wie z.B. Kontaktdaten enthält. Sollte Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist mit dieser eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen.

Festlegungsentwurf_BK9-19_612 (deutsch)
Festlegungsentwurf_BK9-19_612 (english)

Im Rahmen der Konsultation sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

BDEW (pdf / 125 KB)
EFET (pdf / 154 KB)
FNB Gas (pdf / 274 KB)
Gazprom export (pdf / 3 MB)
Niedersachsen (pdf / 746 KB)
OMV GMT (pdf / 286 KB)
SHELL EEL (pdf / 226 KB)
UNIPER (pdf / 163 KB)

Beschluss vom 27.05.2020

Die öffentliche Bekanntmachung des nachstehenden, am 27.05.2020 gefassten Beschlusses erfolgt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 2 EnWG durch die Bekanntmachung des verfügenden Teils der Festlegung, der Rechtsbehelfsbelehrung und eines Hinweises auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur im Amtsblatt Nr. 10/2020 der Bundesnetzagentur vom 03.06.2020.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

BK9-19-612_Beschluss_FINAL_DE_inkl Anlage.pdf
BK9-19-612_Decision_FINAL_EN_incl Annex.pdf

[27.07.2020]

BK9-19/607 | BK9-19/610 | BK9-19/612

Workshop zu den Verfahren „AMELIE 2021“, „REGENT 2021 sowie „MARGIT 2021“ am 05.05.2020

Die Beschlusskammer wird am Dienstag, den 05.05.2020 von 10:00 bis 16:00 Uhr einen öffentlichen Workshop in Form einer Webkonferenz bezüglich der Verfahren

BK9-19/607 („AMELIE 2021“),

BK9-19/610 („REGENT 2021“) sowie

BK9-19/612 („MARGIT 2021“)

durchführen.

Marktteilnehmer werden gebeten, sich bis zum 28.04.2020 per E-Mail an poststelle.bk9@bnetza.de anzumelden.

Sollte ein Marktteilnehmer beabsichtigen, im Rahmen des Workshops eine Präsentation zu halten, bittet die Beschlusskammer im Rahmen der Anmeldung um einen entsprechenden Hinweis sowie im Anschluss um Übersendung einer entsprechenden Datei bis zum 28.04.2020.

Die Webkonferenz wird in Kooperation mit dem FNB Gas e.V. durchgeführt. Voraussichtlich wird die Software GoToMeeting verwendet werden (https://www.gotomeeting.com/de-de).
Die angemeldeten Teilnehmer erhalten zeitnah im Anschluss an die Anmeldung weitere Informationen bezüglich der Durchführung der Webkonferenz.

Bereits jetzt möchte die Beschlusskammer auf folgende technische Punkte hinweisen:

  • Aus technischen Gründen ist eine Einwahl über die Applikation bzw. über den Internetbrowser „Chrome“ vorzuziehen. So erhalten Sie Einblick in die Vorträge und die Moderation der Veranstaltung wird erheblich erleichtert.

  • Aufgrund der technischen Beschränkung und des Formats der Veranstaltung sollten sich pro Unternehmen möglichst maximal zwei Telefonanschlüsse / Geräte einwählen. Bitte halten Sie vorab Rücksprache, sofern Sie mehr als zwei Slots benötigen.

[15.04.2020]

BK9-19/606

Die Beschlusskammer 9 hat am 30.03.2020 im Verfahren BK9-19/606 die Festlegung der Kosten für marktbasierte Instrumente sowie für Kapazitätsrückkäufe im bundesweiten Marktgebiet als volatile Kostenanteile i.S.d. § 11 Abs. 5 ARegV („KOMBI“) beschlossen. Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und den Beschlusstext finden Sie hier.

Die Festlegung wird im Amtsblatt Nr. 06/2020 vom 08.04.2020 öffentlich bekannt gemacht.

[30.03.2020]

BK9-19/607 | BK9-19/610 | BK9-19/612

Aufgrund der Maßnahmen, die die Bundesnetzagentur zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus ergriffen hat, kann der für den 3. April 2020 angekündigte Workshop in den Verfahren

BK9-19/607 („AMELIE 2021“)
BK9-19/610 („REGENT 2921“)
BK9-19/612 („MARGIT 2021“)

zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchgeführt werden. Die Beschlusskammer beabsichtigt jedoch weiterhin, rechtzeitig im Rahmen der Festlegungsverfahren einen Workshop durchzuführen, und wird diesbezüglich frühzeitig informieren.

[24.03.2020]

BK9-19/607 | BK9-19/610 | BK9-19/612

Die Beschlusskammer 9 hat im Mai 2019 u.a. vor dem Hintergrund der zum 01.10.2021 geplanten Zusammenlegung der bislang zwei deutschen Marktgebiete Gas die folgenden Verfahren nach der Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen („NC TAR“) eingeleitet:

  • Festlegung einer Referenzpreismethode sowie der weiteren in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 genannten Punkte für alle Fernleitungsnetzbetreiber (BK9-19/610, "REGENT 2021")

  • Einführung eines wirksamen Ausgleichsmechanismus zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern innerhalb des bundesweiten Marktgebiets gemäß Art. 10 Abs. 3 S. 1 NC TAR (BK9-19/607, "AMELIE 2021")

  • Festlegung der Berechnung der Entgelte für unterbrechbare Kapazitäten, der Rabatte an LNG-Terminals, der Höhe von Multiplikatoren und von saisonalen Faktoren nach Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 (BK9-19/612, "MARGIT 2021")

Bereits am 18.12.2019 hat die Beschlusskammer im Verfahren "MARGIT 2021" durch Veröffentlichung im Internet die Konsultation eingeleitet. Die Konsultationsfrist in diesem Verfahren endete am 18.02.2020.

Die Festlegungsentwürfe zu den Verfahren "REGENT 2021" und "AMELIE 2021" in deutscher und in englischer Sprache nebst gegebenenfalls weiteren Unterlagen wurden am 16.03.2020 zur Konsultation veröffentlicht. Die Marktteilnehmer wurden aufgefordert, bis zum 18.05.2020 Stellungnahmen einzureichen.

Die entsprechenden Unterlagen und Hinweise zu allen Verfahren finden Sie hier.

[16.03.2020]

BK9-19/606

Die Beschlusskammer 9 hat die im Rahmen der Konsultation im Festlegungsverfahren zur Anerkennung von Kosten für marktbasierte Instrumente sowie für Kapazitätsrückkäufe im bundesweiten Marktgebiet als volatile Kostenanteile im Sinne des § 11 Abs. 5 ARegV (BK9-19/606 – KOMBI) eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht.

[14.02.2020]

BK9-19/606

Die Beschlusskammer 9 hat mit Veröffentlichung im Amtsblatt sowie im Internet vom 16.10.2019 ein Verfahren hinsichtlich der Anerkennung von Kosten für marktbasierte Instrumente sowie für Kapazitätsrückkäufe im bundesweiten Marktgebiet als volatile Kostenanteile im Sinne des § 11 Abs. 5 ARegV (BK9-19/606 – KOMBI) eingeleitet.

Der Festlegungsentwurf zu diesem Verfahren wird hiermit zur Konsultation bis zum 31.01.2020 veröffentlicht.

[20.12.2019]

BK9-19/613-1 bis BK9-19/613-5

Die Beschlusskammer 9 hat am 25.11.2019 Festlegungen im Rahmen ihrer Bundeszuständigkeit sowie in Organleihe für die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein getroffen zu Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern (Bund: BK9-19/613-1; Berlin: BK9-19/613-2; Brandenburg: BK9-19/613-3; Bremen: BK9-19/613-4; Schleswig-Holstein: BK9-19/613-5).

Die Festlegungen nebst zwei Anlagen sowie einem zusammenfassenden Begleitdokument werden hiermit veröffentlicht.

[25.11.2019]

BK9-19/606

Einleitung eines Verfahrens hinsichtlich der Anerkennung von Kosten für marktbasierte Instrumente sowie für Kapazitätsrückkäufe im bundesweiten Marktgebiet als volatile Kostenanteile im Sinne des § 11 Abs. 5 ARegV

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 54 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 11 Abs. 5 Satz 2 ARegV i.V.m. § 32 Abs. 1 Nummer 4a ARegV eingeleitet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK9-19/606 (KOMBI) geführt.

Die Einleitung des Verfahrens ist im Amtsblatt 20/2019 der Bundesnetzagentur und im Internet veröffentlicht.

[16.10.2019]

BK9-19/613-1 bis BK9-19/613-5

Einleitung eines Verfahrens und Konsultation der Festlegung von Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen

für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern.

Zum Festlegungsentwurf

(Amtsblatt Nr. 17, Mitteilung Nr. 538)

[27.08.2019]

BK9-19/610 („REGENT 2021“)

Datenabfrage

Vor dem Hintergrund der zum 01.10.2021 anstehenden Marktgebietszusammenlegung hat die Beschlusskammer 9 Mitte Mai 2019 ein Festlegungsverfahren zur „Zusammenführung“ der aktuell gültigen Festlegungen REGENT-NCG und REGENT-GP eingeleitet („REGENT 2021“). Zur Bewertung der Kostenzuweisung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2017/460 und zur Vorbereitung der abschließenden Konsultation nach Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 werden von den Fernleitungsnetzbetreibern Daten mit dem folgenden Erhebungsbogen abgefragt.

Datenabfrage_Regent_2021.xlsx

[11.07.2019]

BK9-19/607 | BK9-19/610 | BK9-19/612

Einleitung von Verfahren hinsichtlich

  • der Festlegung einer Referenzpreismethode sowie der weiteren in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 genannten Punkte für alle im bundesweiten Ein- und Ausspeisesystem tätigen Fernleitungsnetzbetreiber

  • der Einführung eines wirksamen Ausgleichsmechanismus zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern innerhalb des bundesweiten Marktgebiets gemäß Art. 10 Abs. 3 S. 1 der Verordnung (EU) 2017/460

  • der Festlegung der Berechnung der Entgelte für unterbrechbare Kapazitäten, der Höhe von Multiplikatoren und von saisonalen Faktoren gemäß Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460

Die Bundesnetzagentur hat diese Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 und 3 EnWG i.V.m. Art. 6 Abs. 11 und Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 i.V.m. Art. 10 Abs. 5, Abs. 3 S. 1 bzw. Art. 27 Abs. 4 S. 1 bzw. Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 eingeleitet.

Die Einleitung der Verfahren ist im Amtsblatt 09/2019 der Bundesnetzagentur und im Internet veröffentlicht.

BK9-19/607
BK9-19/610
BK9-19/612

[15.05.2019]

BK9-18/607 | BK9-18/608 | BK9-18/610-NCG | BK9-18/611-GP | BK9-18/612

Die Beschlusskammer 9 hat am 29.03.2019 Festlegungen getroffen

  • zur Einführung eines wirksamen Ausgleichsmechanismus zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern eines Marktgebietes gemäß Art. 10 Abs. 3 S. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 (AMELIE, BK9-18-607),

  • zur Festlegung von Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie von Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV (BEATE 2.0, BK9-18/608),

  • zur Festlegung einer Referenzpreismethode sowie der weiteren in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 genannten Punkte für alle im Ein- und Ausspeisesystem NetConnect Germany / GASPOOL tätigen Fernleitungsnetzbetreiber (REGENT-NCG/GP, BK9-18/610-NCG, BK9-18/611-GP) sowie

  • zur Festlegung der Berechnung der Entgelte für unterbrechbare Kapazitäten, der Rabatte an LNG-Terminals, der Höhe von Multiplikatoren und von saisonalen Faktoren nach Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 (MARGIT, BK9-18/612).

Die Festlegungen in deutscher Sprache werden hiermit veröffentlicht. Die Veröffentlichung in englischer Sprache folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

BK9-18/607
BK9-18/608
BK9-18/610-NCG
BK9-18/611-GP
BK9-18/612

[01.04.2019]


BK9-18/607 | BK9-18/608 | BK9-18/610-NCG | BK9-18/611-GP | BK9-18/612

Die Beschlusskammer 9 hat mit Mitteilung vom 14.03.2018 Festlegungsverfahren

  • zur Einführung eines wirksamen Ausgleichsmechanismus zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern eines Marktgebietes gemäß Art. 10 Abs. 3 S. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 (AMELIE, BK9-18-607),

  • zur Festlegung von Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie von Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV (BEATE 2.0, BK9-18/608),

  • zur Festlegung einer Referenzpreismethode sowie der weiteren in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 genannten Punkte für alle im Ein- und Ausspeisesystem NetConnect Germany / GASPOOL tätigen Fernleitungsnetzbetreiber (REGENT-NCG/GP, BK9-18/610-NCG, BK9-18/611-GP)

sowie

  • zur Festlegung der Berechnung der Entgelte für unterbrechbare Kapazitäten, der Rabatte an LNG-Terminals, der Höhe von Multiplikatoren und von saisonalen Faktoren nach Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 (MARGIT, BK9-18/612)

eingeleitet.

Bisher wurden die Festlegungen ab dem 16.05.2018 sukzessive der deutschsprachigen Vorabkonsultationen unterzogen. Die Festlegungsentwürfe wurden im Anschluss an die Vorabkonsultationen stellenweise angepasst und werden nun nebst weiteren Unterlagen hiermit in deutscher und zum Teil in englischer Sprache zur abschließenden Konsultation veröffentlicht.

[17.10.2018]

BK9-18/607 | BK9-18/612 | BK9-18/608

Die Beschlusskammer wird die im Rahmen der gestarteten Vorabkonsultation der Festlegungen BK9-18/607 („AMELIE“), BK9-18/612 („Margit“) sowie BK9-18/608 (BEATE 2.0) eingereichten Stellungnahmen zeitnah nach Eingang im Internet veröffentlichen.

Sollte eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist mit Einreichen der Stellungnahme eine um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigte Fassung der Stellungnahme (sog. „geschwärzte Fassung“) vorzulegen. Sollte keine geschwärzte Fassung vorgelegt werden, geht die Beschlusskammer von der Zustimmung zur Veröffentlichung aus.

Zu beachten ist, dass durch die Veröffentlichung ggf. auch datenschutzrechtliche Belange berührt sein können. Eine Veröffentlichung von Namen/ Kontaktdaten etc. des Übersenders kann bspw. dadurch verhindert werden, dass die Stellungnahme als Anlage zu einem Anschreiben übersandt wird. Die Beschlusskammer wird in diesem Fall nur die Anlage mit der Stellungnahme veröffentlichen, solange zu erkennen ist, welcher Firma/ Organisation diese zuzuordnen ist.

[20.06.2018]

BK9-18/608 | BK9-18/612

Die Beschlusskammer 9 hat mit Veröffentlichung im Amtsblatt sowie im Internet vom 14.03.2018 u.a. ein Verfahren zur Festlegung der Berechnung der Entgelte für unterbrechbare Kapazitäten, der Höhe von Multiplikatoren und von saisonalen Faktoren nach Art. 28 Abs. 1 NC TAR sowie 30 Abs. 2 Nr. 7 GasNEV eingeleitet.

Dieses Verfahren wurde nachfolgend in zwei Verfahren aufgeteilt, nämlich in das Verfahren zur Festlegung der Berechnung der Entgelte für unterbrechbare Kapazitäten, der Höhe von Multiplikatoren und von saisonalen Faktoren nach Art. 28 Abs. 1 NC TAR (BK9-18/612, "MARGIT") sowie das Verfahren zur Festlegung von Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie von Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV (BK9-18/608, "BEATE 2.0").

Die Festlegungsentwürfe zu diesen Verfahren werden hiermit zur Vorabkonsultation veröffentlicht.

Festlegungsentwurf BK9-18/608
Festlegungsentwurf BK9-18/612

[15.06.2018]

BK9-18/607

Die Beschlusskammer 9 hat mit Mitteilung vom 14.03.2018 u.a. ein Verfahren zur Einführung eines wirksamen Ausgleichsmechanismus zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern eines Marktgebietes (AMELIE, BK9-18/607) eingeleitet.

Der Festlegungsentwurf zu diesem Verfahren wird hiermit zur Vorabkonsultation veröffentlicht.

[05.06.2018]

BK9-18/610-NCG | BK9-18/611-GP

Die Beschlusskammer 9 hat mit Mitteilung vom 14.03.2018 u.a. Verfahren hinsichtlich der regelmäßigen Entscheidung zur Referenzpreismethode sowie der weiteren in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 genannten Punkte für alle im Ein- und Ausspeisesystem NetConnect Germany / GASPOOL tätigen Fernleitungsnetzbetreiber („REGENT-NCG/GP“, BK9-18/610-NCG bzw. BK9-18/611-GP) eingeleitet. Die Festlegungsentwürfe sowie weitere Unterlagen zu diesen Verfahren werden hiermit zur Vorabkonsultation veröffentlicht.

Festlegungsentwurf BK9-18/610-NCG
Festlegungsentwurf BK9-18/611-GP

[16.05.2018]

BK9-18/607 | BK9-18/608 | BK9-18/610-NCG | BK9-18/611-GP | BK9-18/612

Einleitung von Verfahren hinsichtlich

  • der Festlegungen einer Referenzpreismethode sowie der weiteren in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 genannten Punkte für alle im Ein- und Ausspeisesystem NetConnect Germany / GASPOOL tätigen Fernleitungsnetzbetreiber

  • Festlegung von Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie von Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV

  • der Einführung eines wirksamen Ausgleichsmechanismus zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern innerhalb der Marktgebiete gemäß Art. 10 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460

  • der Festlegung der Berechnung der Entgelte für unterbrechbare Kapazitäten, der Höhe von Multiplikatoren und von saisonalen Faktoren gemäß Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460

Die Bundesnetzagentur hat diese Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und 3 EnWG i.V.m. Art. 6 Abs. 11 und Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 i.V.m. Art. 10 Abs. 5, Abs. 3 Satz 1 bzw. Art. 27 Abs. 4 Satz 1 bzw. Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 sowie § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 2 Satz 4 GasNEV, 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV, 30 Abs. 2 Nr. 7 GasNEV eingeleitet.

Die Einleitung der Verfahren ist im Amtsblatt 05/2018 der Bundesnetzagentur und im Internet veröffentlicht.

BK9-18/607
BK9-18/608
BK9-18/610-NCG
BK9-18/611-GP
BK9-18/612

[28.03.2018]

BK9-17-609

Festlegung (aktualisierter Beschluss) der Vorgaben zur Implementierung der Netzkodizes über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (Verordnung (EU) Nr. 2017/460) und über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 984/2013 (Verordnung (EU) Nr. 2017/459) in die Anreizregulierung („INKA“)

  • Aktualisierung des Erhebungsbogens
  • Englischsprachige Fassung

[08.11.2017]

BK9-17-609

(siehe aktualisierter Beschluss vom 08.11.2017)

Festlegung der Vorgaben zur Implementierung der Netzkodizes über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (Verordnung (EU) Nr. 2017/460) und über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 984/2013 (Verordnung (EU) Nr. 2017/459) in die Anreizregulierung („INKA“)

[26.07.2017]

BK9-17-609

Einleitung eines Verfahrens und Konsultation des Beschlussentwurfs hinsichtlich der Festlegung der Vorgaben zur Implementierung der Netzkodizes über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (Verordnung (EU) Nr. 2017/460) und über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 984/2013 (Verordnung (EU) Nr. 2017/459) in die Anreizregulierung

[03.05.2017]

BK9-15-603

Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Gasverteilernetzbetreiber für die dritte Regulierungsperiode; Festlegungsbeschluss vom 17.05.2016

[01.06.2016]

BK9-15-605

Verfahren hinsichtlich Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 6 EnWG für die dritte Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV

EnWG § 29 Abs. 1 i.V.m. ARegV § 32 Abs. 1 Nr. 11, ARegV § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und ARegV § 6 Abs. 1 S. 2 i.V.m. GasNEV §§ 29, 30 Abs. 1 Nr. 4 und 28
Festlegungen von Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 6 EnWG für die dritte Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV

Die Bundesnetzagentur hat am 22.04.2016 in eigener Zuständigkeit sowie für die Landesregulierungsbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen auf Grundlage des § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV, § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ARegV und § 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.V.m. §§ 29, 30 Abs. 1 Nr. 4 und 28 GasNEV Festlegungen betreffend Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 6 EnWG für die dritte Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV beschlossen. Diese Veröffentlichung ersetzt die Zustellung der Beschlüsse an die betroffenen Unternehmen gem. § 73 Abs. 1a EnWG.

Am 22.04.2016 wurden versehentlich redaktionell fehlerhafte Versionen des Erhebungsbogens und der Saldenliste veröffentlicht. Soweit diese Versionen bereits heruntergeladen wurden, sind sie nicht zu verwenden. Es sind ausschließlich die aktuellen Versionen zu verwenden.

BK9-15-605-1 Bund
BK9-15-605-2 Berlin
BK9-15-605-3 Brandenburg
BK9-15-605-4 Bremen
BK9-15-605-5 Schleswig-Holstein
BK9-15-605-6 Thüringen

[25.04.2016]

BK9-15-605

Beschlussentwürfe zur Stellungnahme
BK9-15-605-1 Bund
BK9-15-605-2 Berlin
BK9-15-605-3 Brandenburg
BK9-15-605-4 Bremen
BK9-15-605-5 Schleswig-Holstein
BK9-15-605-6 Thüringen

Verfahren hinsichtlich Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 6 EnWG für die dritte Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV

[02.03.2016]

BK9-15-603

Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Gasverteilernetzbetreiber für die dritte Regulierungsperiode; Verfahrenseinleitung

[29.02.2016]

BK9-15-604

Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Fernleitungsnetzbetreiber für die dritte Regulierungsperiode

[27.01.2016]

BK9-15-604

Einleitung eines Verfahrens und Konsultation des Beschlussentwurfs hinsichtlich der Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Fernleitungsnetzbetreiber für die dritte Regulierungsperiode

[11.11.2015]

BK9-13-607

Festlegung einer horizontalen Kostenwälzung gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i.Vm. § 30 Abs. 2 Nr. 10 GasNEV

[11.10.2017]

BK9-13-607

Stellungnahmen zum 2. Festlegungsentwurf

[27.04.2016]

BK9-14-608

Festlegung zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte

[19.12.2014]

BK9-14-608

Mitteilung der Beschlusskammer 9 zur Festlegung (pdf / 17 KB)

[14.12.2015]

BK9-14-606

Festlegung der Kosten für die Beschaffung von Lastflusszusagen als volatile Kostenanteile nach § 11 Abs. 5 ARegV

[06.06.2014]

Stand: 28.10.2020

Mastodon