Qualifizierte elektronische Signatur
Kurz gesagt entspricht die qualifizierte elektronische Signatur in der elektronischen Welt der herkömmlichen Unterschrift.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit der Fernsignatur. Hier ist keine zusätzliche technische Ausrüstung (Signaturkarte, Kartenlesegerät) notwendig. Die qualifizierte elektronische Signatur wird von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter im Auftrag der unterzeichnenden Person erstellt. Hierfür muss die unterzeichnende Person im Vorfeld seine Identität gegenüber dem Vertrauensdiensteanbieter sicher nachweisen. Dieser Dienst wird von den Anbietern, welche mit einem Sternchen (*) markiert sind, angeboten.
Anbieter
Website: https://pki.atos.net/trustcenter/de/pki-service
E-Mail: dl-de-vda-hba@atos.net
Website: www.deutschepost.de/de/p/postident/e-signing.html
E-Mail: postident@deutschepost.de
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Die Bundesagentur für Arbeit ist qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter für qualifizierte elektronische Signaturen. Der Dienst richtet sich an die eigenen Bediensteten.
Allgemeine Informationen zur Anbieterliste und dem "Trusted List Browser" der EU sind hier zu finden.