Bei Betriebseinstellung eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters
Bei Betriebseinstellung eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters
Die Bundesnetzagentur empfiehlt Kriterien für die Datenübernahme in das Dauerhafte Verzeichnis (DA:VE) bei Betriebseinstellung zur Beachtung durch den qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter. Weitere Informationen finden Sie hier.
Neues Verschlüsselungszertifikat für das eIDAS-Postfach
Neues Verschlüsselungszertifikat für das eIDAS-Postfach
Das eIDAS-Postfach (eIDAS@BNetzA.de) dient zur sicheren Kommunikation mit dem Referat Elektronische Vertrauensdienste. Sofern Sie mit uns verschlüsselt kommunizieren möchten, laden Sie sich hier unser aktuelles Verschlüsselungszertifikat herunter.
Einigung über europäische digitale Identität erzielt (eID)
Einigung über europäische digitale Identität erzielt (eID)
Der Rat der Europäischen Union und das europäische Parlament haben eine vorläufige politische Einigung über die wesentlichen Elemente eines neuen Rahmens für eine europäische digitale Identität erzielt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Elektronische Signatur: die passende Auswahl treffen
Elektronische Signatur: die passende Auswahl treffen
Elektronische Signaturen gibt es als qualifizierte und nicht qualifizierte Signaturen. Nur qualifizierte Signaturen bieten eine besonders hohe Beweiskraft und entsprechen in ihrer Rechtswirkung der handschriftlichen Unterschrift. Sie werden ausschließlich von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern angeboten, die man leicht am EU-Vertrauenssiegel erkennt.
Bei der Nutzung von Onlineangeboten, die elektronische Signaturdienste umfassen, sollte der Nutzer daher sicherstellen, dass er die für seinen Anwendungsfall passende Signatur (qualifiziert oder nicht qualifiziert, Eigen- oder Fremdunterschrift) erhält. Dazu informieren die Vertrauensdiensteanbieter.