Nutzung des Frequenzbereichs 5351,5 – 5366,5 kHz

Erscheinungsdatum 19.12.2016

Die Nutzung des Frequenzbereichs 5351,5 – 5366,5 kHz darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A erfolgen. Dabei dürfen keine Störungen bei Funkstellen eines anderen Funkdienstes verursacht werden und es besteht kein Schutz vor Störungen durch Funkstellen anderer Funkdienste.

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