Netz­ent­wick­lungs­plan Strom 2024 und Offs­ho­re-Netz­ent­wick­lungs­plan 2024 be­stä­tigt so­wie Um­welt­be­richt ver­öf­fent­licht

Homann: „63 der 92 vorgeschlagenen Maßnahmen sind erforderlich

Ausgabejahr 2015
Erscheinungsdatum 04.09.2015

Die Bundesnetzagentur hat heute den Netzentwicklungsplan Strom 2024 sowie den Offshore-Netzentwicklungsplan 2024 bestätigt.

Eine verlässliche und langfristige Netzausbauplanung ist zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Energiewende. Mit der sich jährlich wiederholenden und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepassten Bedarfsermittlung sichern wir eine verlässliche und belastbare Planung des Ausbaubedarfs im Übertragungsnetz“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Er führt weiter aus: „Wir haben nur Maßnahmen bestätigt, die nach unseren Berechnungen in den kommenden Jahren zwingend erforderlich sind. Dabei sind auch alle Argumente eingeflossen, die uns in über 34.000 Stellungnahmen vorgetragen worden sind. Von den 92 Maßnahmen im Übertragungsnetz, die die Übertragungsnetzbetreiber vorgeschlagen haben, können wir 63 bestätigen. Hinzu kommen drei von sieben vorgeschlagenen Offshore-Anbindungen.

Der bestätigte NEP Strom 2024 umfasst rund 3.050 km Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in Bestandstrassen und rund 2.750 km Neubautrassen.

Bei ihrer Prüfung hat die Bundesnetzagentur einen langsameren Ausbau der Offshore-Windenergieerzeugung und zusätzlich eine Kappung von Windeinspeisespitzen an Land berücksichtigt. Dies entspricht Forderungen, die im Rahmen der Konsultation erhoben wurden. Beides führt zu einem geringeren Netzausbaubedarf. Dass Zahl und Gesamtkilometer der Maßnahmen gegenüber den vorangegangenen Netzentwicklungsplänen dennoch zunehmen, liegt am fortschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien.

In die Prüfung wurde auch das Ergebnis des Koalitionsgesprächs vom 1. Juli 2015 einbezogen. Präsident Homann erläutert: „Der Vorschlag, die Gleichstrompassage Süd-Ost nach Isar/Landshut zu führen, ist  aus unserer Sicht unter der Voraussetzung einer regionalen Ertüchtigung im Drehstromnetz zwischen Ottenhofen und Oberbachern elektrotechnisch geeignet.“

Allerdings ist die Bundesnetzagentur auf die zur Prüfung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit gesetzlich verankerten netztechnischen Aspekte beschränkt. Sie hat vor diesem Hintergrund die von den Übertragungsnetzbetreibern beantragte Maßnahme D18 von Wolmirstedt nach Gundremmingen bestätigt. Es ist Sache des Gesetzgebers inwieweit er bei der verbindlichen Festlegung des Netzausbaubedarfs im Bundesbedarfsplangesetz zusätzliche Aspekte in die Abwägung einbezieht oder bestimmte Aspekte anders gewichtet. In diesem Sinne kann der Gesetzgeber auch die alternative Maßnahme von Wolmirstedt nach Isar/Landshut einschließlich der ergänzend erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahme im Drehstromnetz für vorzugswürdig erachten.

Zusammen mit den Netzentwicklungsplänen wurde der überarbeitete Umweltbericht veröffentlicht. Dieser ermittelt, beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Maßnahmen, deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit durch die Bundesnetzagentur bestätigt wird. Im Vergleich zum letztjährigen Umweltbericht wurden für eine größere Anzahl von Vorhaben auch die Umweltauswirkungen einer Erdkabelverlegung geprüft. Somit wurden alle HGÜ-Leitungen hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen sowohl in einer Ausführung als Erdkabel als auch als Freileitung betrachtet.

Die Bedarfsermittlung zum Ausbau des Höchstspannungsnetzes und die Erstellung des Umweltberichts gingen mit einer elfwöchigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu den geplanten Vorhaben einher. Im Rahmen dieser Konsultation gingen 34.211 Stellungnahmen ein, die in die Überprüfung durch die Bundesnetzagentur eingeflossen sind. Sämtliche Stellungnahmen wurden inhaltlich erfasst, ausgewertet und die Argumente bei der Entscheidungsfindung gewürdigt.

Ein Großteil der Stellungnahmen betrifft konkrete Vorhaben, insbesondere die Ausbauvorhaben Gleichstrompassage Süd-Ost, SuedLink, Ultranet sowie das Vorhaben von Raitersaich nach Altheim (Maßnahmen M350 und M54). Die meisten Argumente zum Umweltbericht betrafen Bedenken hinsichtlich elektrischer und magnetischer Felder, Aspekte des Landschaftsschutzes und die möglichen Auswirkungen des Stromleitungsbaus auf den Vogelschutz. Zudem wurde häufig auch der mögliche Wertverlust von Immobilien bzw. Grundstücken durch den Stromnetzausbau angesprochen.

Die vollständigen Dokumente und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Netzausbau unter www.netzausbau.de/2024-nep-ub zu finden. Unter www.netzausbau.de/2024-archiv finden Sie zudem die veröffentlichten Stellungnahmen. Was der Netzentwicklungsplan behandelt und auf welchen Grundlagen er basiert finden Sie in den Filmen der Bundesnetzagentur auf YouTube: www.youtube.de/netzausbau.

Pressemitteilung (pdf / 41 KB)

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