Amateurfunk
Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten,
aufgrund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit der dynamischen Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) hat sich die Bundesnetzagentur dazu entschieden, bis auf weiteres keine Amateurfunkprüfungen mehr abzuhalten.
Wir bitten darum, auf Anmeldungen zu Prüfungen zu verzichten und erst dann Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung zu stellen, wenn neue Prüfungsplätze veröffentlicht wurden. Hierüber werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Sobald wieder Prüfungstermine angeboten werden können, werden zunächst die Prüfungsteilnehmer/innen zu neuen Terminen eingeladen, deren Termine abgesagt werden mussten. Dabei wird die Reihenfolge der ursprünglichen Termine berücksichtigt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Stand: 07.01.2021
Der Amateurfunkdienst bietet Funkamateuren die Möglichkeit, weltweiten Funkverkehr mit anderen Funkamateuren durchzuführen. Für die Teilnahme am Amateurfunkdienst gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher technischer Möglichkeiten. Auch selbst gebaute oder technisch veränderte Funkgeräte dürfen unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften verwendet werden.
Der Empfang von Amateurfunksendungen und der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle sind jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung erforderlich. Aus diesem Grund führt die Bundesnetzagentur Amateurfunkprüfungen durch und bescheinigt im Fall des Bestehens der Prüfung den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse in Form eines Amateurfunkzeugnisses oder einer entsprechenden harmonisierten Prüfungsbescheinigung. Erst damit kann die entsprechende Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst oder auch eine entsprechende ausländische Amateurfunkgenehmigung beantragt werden.
Die nationale Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland bilden das Amateurfunkgesetz (AFuG) und die Amateurfunkverordnung (AFuV). International wird der Amateurfunkdienst durch die Bestimmungen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) und der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) geregelt. Zudem gibt es weitere nationale und internationale Regelungen mit Bedeutung für den Amateurfunkdienst zu denen nachfolgend Informationen zu finden sind.
Näheres zu den Frequenznutzungsmöglichkeiten im Amateurfunkdienst in Deutschland ist in Anlage 1 der AFuV und in den Verfügungen und Mitteilungen zu finden.