Lieferantenanzeige
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden in Deutschland beliefern wollen, müssen dies bei der Bundesnetzagentur nach § 5 EnWG anzeigen.
Anzeigepflichtig sind alle Lieferanten von Elektrizität und Gas, die nach dem 13. Juli 2005 eine Versorgung von Haushaltskunden aufgenommen haben und deren Belieferung über das öffentliche Netz erfolgt.
Angezeigt werden muss:
- Aufnahme der Tätigkeit
- Änderungen der Firmierung
- Änderung der Adresse
- Beendigung der Tätigkeit
Formular
Lieferanten, die Elektrizität und Gas liefern wollen, können eine gemeinsame Anzeige für beide Tätigkeiten vorlegen.
Veröffentlichung der registrierten Unternehmen
Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen werden der Name des Unternehmens und die Adresse gebührenfrei auf dieser Seite veröffentlicht.
Energieversorgungsunternehmen, die bereits vor dem 13. Juli 2005 Haushaltskunden beliefert haben, können eine freiwillige Lieferantenanzeige einreichen, um in die Listen aufgenommen zu werden.