Kraftwerksliste
In der Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur sind aufgeführt
- Bestandskraftwerke in Deutschland mit einer elektrischen Nettonennleistung von mindestens 10 MW (Einzelnennung)
- in das deutsche Netz einspeisende Kraftwerksleistungen aus Luxemburg, Österreich, Dänemark und der Schweiz
- Erzeugungsanlagen kleiner 10 MW, die einen Zahlungsanspruch nach dem EEG haben (Summe nach Bundesland und Energieträger)
- Wind- und PV-Anlagen zusammengefasst nach Energieträger und Bundesland
- Erzeugungsanlagen kleiner 10 MW, die keinen Zahlungsanspruch nach dem EEG haben (nach Energieträger zusammengefasst)
Aktuelle Erzeugungsanlagen
Die Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur und die Veröffentlichung zum Zu- und Rückbau von Kraftwerken werden regelmäßig aktualisiert.
Download Kraftwerksliste (csv)
Nettonennleistung gesamt | davon am Strommarkt | davon Erneuerbare Energieträger | davon mit Zahlungsanspruch nach dem EEG (zum 30.06.2021) |
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232,7 GW | 222,3 GW | 134 GW | 130,1 GW |
Datenquelle
Die einzelnen Kraftwerksdaten basierten bis 2020 auf den Monitoringerhebungen der Bundesnetzagentur. Seit der Monitoringabfrage 2021 beruhen die Daten auf dem Marktstammdatenregister. Unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen werden wesentliche Kenndaten einzelner Kraftwerke veröffentlicht.
Die Daten der Anlagen mit Zahlungsanspruch nach dem EEG beruhen zudem auf Meldungen der ÜNB zur EEG-Jahresabrechnung und dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Zusammenfassende Auswertungen in der Kraftwerksliste
Neben der Liste mit Informationen zu Standort und Kenndaten der einzelnen Kraftwerke (u.a. Energieträger, Leistung, Netzbetreiber, Spannungsebene) enthält die Datei "Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur" folgende zusammenfassende Auswertungen nach:
- Energieträgern, unterschieden in erneuerbare Energieträger und nicht erneuerbare Energieträger
- Kraftwerksstatus (in Betrieb / vorläufig stillgelegt / saisonale Konservierung1/ Sicherheitsbereitschaft2 / gesetzlich an Stilllegung gehindert (Netzreserve)3 / endgültig stillgelegt)
- Bundesland je Energieträger
- Jahren je Energieträger seit 2011
Zu- und Rückbau von Kraftwerken
Im Zuge des Monitoring erhebt die Bundesnetzagentur ebenfalls Daten zum erwarteten Zu- und Rückbau von Kraftwerken mit einer Netto-Nennleistung von mindestens 10 MW.
Aufgrund ihrer Bedeutung für die Versorgungssicherheit veröffentlicht die Bundesnetzagentur dabei wesentliche Kenndaten von
- im Probebetrieb und im Bau befindlichen Kraftwerken, die dargebotsunabhängig4 sind,
- erwartete Stilllegungen von dargebotsunabhängigen Kraftwerken bis zum Jahr 2024 [endgültige Stilllegungen, unterteilt nach Stilllegungen mit Stilllegungsanzeige (StA) und darüberhinausgehenden Meldungen aus dem Monitoring],
- Stilllegungen von Kraftwerken nach Ablauf der Braunkohle-Sicherheitsbereitschaft.
- Stilllegungen von Braunkohleanlagen ab 150 MW gem. KVBG
- Stilllegungen oder Umrüstungen von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen durch Ausschreibungen zur Reduzierung der Kohleverstromung nach dem KVBG
- Stilllegungen von Kernkraftwerken gem. Atomgesetz (AtG)
in Bau / im Probebetrieb | Erwartete Stilllegungen oder Umrüstungen durch Ausschreibungen zur Reduzierung der Kohleverstromung nach dem KVBG bis 2024 | |
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* Es ist zu beachten, dass die Werte Unsicherheiten unterliegen. Auf der einen Seite sind die Ausschreibungsvolumina der vierten Ausschreibungsrunde nach KVBG zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt und die genauen Stilllegungen von Kohlekraftwerkskapazitäten bis zum Jahr 2024 können daher in obenstehender Tabelle noch nicht genau beziffert werden. Auf der anderen Seite bedeutet die Beendigung der Kohleverfeuerung in einer Anlage nicht zwingend, dass die Leistung der Anlage in vollem Umfang aus dem Markt geht, da die Anlagenbetreiber ihre Anlagen auf andere Energieträger umrüsten können. | ||
3,6 GW | endgültige Stilllegungen mit StA | - 0,01 GW |
Stilllegung von Kernkraftwerken | - 8,1 GW | |
Stilllegung nach Ablauf der Braunkohle-Sicherheitsbereitschaft | - 1,8 GW | |
Stilllegung von Braunkohleanlagen gem. KVBG | - 2,5 GW | |
Anlagen mit Kohlestromvermarktungsverbot aus der zweiten und dritten Ausschreibungsrunde gem. KVBG* | -3,6 GW |
Formale Stilllegungsanzeigen sind neben dem Verstreichen einer – in der Regel zwölfmonatigen – Wartefrist die Voraussetzung für eine Realisierung von Stilllegungsplanungen. (nach § 13b EnWG)
Gegenwärtig liegen Anzeigen für endgültige Stilllegungen in Höhe von 0,01 GW vor, deren Stilllegung entweder aus Gründen der Versorgungssicherheit nichts entgegensteht, über deren Systemrelevanz noch nicht entschieden wurde oder bei denen eine Ausweisung der Systemrelevanz nicht möglich ist.
Geplante Stilllegungen bis 2024
Über die formalen Stilllegungsanzeigen nach § 13b EnWG hinaus wurden der Bundesnetzagentur im Monitoring weitere geplante Stilllegungen von Kraftwerksblöcken mitgeteilt. Diese im Monitoring gemeldeten geplanten Stilllegungen sind in obiger Tabelle nicht enthalten. Bis zum Jahr 2024 werden demnach voraussichtlich weitere 0,2 GW Kraftwerksleistung endgültig stillgelegt.
Energieträger | MW |
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Erdgas | 86 |
Mineralöl | 93 |
sonstige | 34 |
Erläuterungen
1 Unter saisonaler Konservierung werden Kraftwerke aufgeführt, die während des Sommerhalbjahres vorläufig stillgelegt und anschließend wieder in Betrieb genommen werden.
2 Gemäß § 13g EnWG werden einzelne Braunkohlekraftwerke ab dem 1. Oktober 2016 schrittweise in die sogenannte Sicherheitsbereitschaft überführt. Die Kraftwerksblöcke bleiben vier Jahre in der Sicherheitsbereitschaft. Während dieser Zeit ist diesen Anlagen eine Vermarktung von Strom außerhalb der Sicherheitsbereitschaft untersagt. Nach Ablauf der vier Jahre müssen die Anlagen endgültig stillgelegt werden. Eine Rückkehr in die Strommärkte ist nicht zulässig.
3 Gesetzlich an Stilllegung gehinderte Kraftwerke sind Kraftwerke, deren Stilllegung (vorrübergehend) untersagt wurde. Diese Kraftwerke werden nur auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit betrieben.
4 dargebotsunabhängige Energieträger sind alle Energieträger mit Ausnahme der erneuerbaren Energieträger wie Lauf- und Speicherwasser, Photovoltaik und Wind.
Stand: 03.12.2021
Kontakt
Kraftwerksliste
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53113 Bonn
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