Ge­öff­ne­te Aus­schrei­bung mit dem Kö­nig­reich Dä­ne­mark

Veröffentlichung der Berechnung zur Festlegung der Höhe der Marktprämie

gem. § 27 Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 GEEV a.F.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht bis zum Ablauf des 15. Werktages des Folgemonats diese Daten in nicht-personenbezogener Form:

  • den Wert der Stundenkontrakte am Spotmarkt der Dänischen Strombörse Nord Pool für beide Preiszonen (DK1 und DK2) für jeden Kalendertag in stündlicher Auflösung
  • die monatlichen Marktwerte für die Preiszone DK1 „MWSolar/Dänemark Preiszone DK1“  und die Preiszone DK2 „MWSolar/Dänemark Preiszone DK2“ in ct/kWh
Monatliche Berechnungen der Markwerte (seit Mai 2018) (xlsx / 4 MB)
Sollten die Daten nicht bis zum Ablauf des 15. Werktags des Folgemonats verfügbar sein, werden sie unverzüglich nach Verfügbarkeit veröffentlicht.

Berechnung der monatlichen Marktwerte für Solaranlagen im Kooperationsstaat

  1. Für jede Stunde eines Kalendermonats wird der durchschnittliche Wert der Stundenkontrakte am Spotmarkt der Dänischen Strombörse Nord Pool für die jeweilige Preiszone in der die Anlage errichtet worden ist mit der Menge des in dieser Stunde in Deutschland erzeugten Strom aus Solaranlagen nach der Online-Hochrechnung der Übertragungsnetzbetreiber multipliziert.
  2. Die Ergebnisse für alle Stunden dieses Kalendermonats werden summiert.
  3. Diese Summe wird dividiert durch die Menge des in dem gesamten Kalendermonat in Deutschland erzeugten Stroms aus Solaranlagen nach der Onlinehochrechnung der ÜNB.

Die Werte der Stundenkontrakte für die jeweiligen Preiszonen an der Strombörse Nord Pool können hier abgerufen werden:
https://www.nordpoolgroup.com/historical-market-data/ 

Die Onlinehochrechnung der ÜNB (nach Anlage 1 Nr. 3.1 EEG) für die Einspeisung von Strom aus Solaranlagen in Deutschland finden Sie hier:
https://www.netztransparenz.de/Erneuerbare-Energien-Gesetz/Transparenzanforderungen/Vermarktung-1h-Auktion-Solarenergie

Hintergrundpapier zu den Ergebnissen der geöffneten Ausschreibung mit dem Königreich Dänemark

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der geöffneten Ausschreibung vom 23. November 2016 in einem Hintergrundpapier aufbereitet.
Hintergrundpapier - Ergebnisse der geöffneten Ausschreibung mit dem Königreich Dänemark (pdf / 580 KB)

Veröffentlichung nach § 37 GEEV

Der höchste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, betrug 5,38 ct/kWh.
Der niedrigste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, betrug 5,38 ct/kWh.
Sämtliche bezuschlagten Gebote, die für Anlagen mit Standort in Dänemark abgegeben wurden, hatten einen Wert von 5,38 ct/kWh. Gebote für Anlagen mit einem Standort in Deutschland erhielten keinen Zuschlag.

Die in den Geboten angegebenen Standorte und die Zuschlagsnummern der bezuschlagten Gebote finden sich in der Tabelle der Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung.

Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge und des Zuschlagwerts

Die Bundesnetzagentur macht die Ergebnisse des Verfahrens nach § 13 Absätze 1 und 2 GEEV für den Gebotstermin 23. November 2016 wie folgt bekannt.

Der Zuschlagswert nach § 14 GEEV dieser Ausschreibungsrunde beträgt 5,38 ct/kWh.

Folgende Gebote haben einen Zuschlag erhalten:

Name des Bieters

Zuschlags-
nummer

Land

Standort (UTM)

EE PV Denmark 1 K/SGEE16-1/023Königreich DänemarkZone: 32U
Rechtswert: 658941
Hochwert: 6182265
EE PV Denmark 2 K/SGEE16-1/022Königreich DänemarkZone: 33U
Rechtswert: 492565
Hochwert: 6101910
EE PV Denmark 3 K/SGEE16-1/020Königreich DänemarkZone: 33U
Rechtswert: 502674
Hochwert: 6098240
EE PV Denmark 4 K/SGEE16-1/024Königreich DänemarkZone: 32U
Rechtswert: 647544
Hochwert: 6065761
EE PV Denmark 5 K/SGEE16-1/021Königreich DänemarkZone: 32V
Rechtswert: 616822
Hochwert: 6348938

Mit dieser Veröffentlichung wurden die Zuschläge gem. § 16 Absatz 2 GEEV öffentlich bekannt gegeben. Die Zuschläge gelten eine Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. Die Bekanntmachung war am 28. November 2016, so dass die Bekanntgabe am 5. Dezember 2016 als erfolgt gilt.
Gebote, die nicht auf der obigen Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten.

Mögliche Einsichtnahme

Bieter können die vollständigen Entscheidungen am Bonner Standort der Bundesnetzagentur einsehen (gemäß § 16 Absatz 2 Nr. 4 GEEV). Im Rahmen der Einsichtnahme werden den Bietern die zu den jeweils abgegebenen Geboten gehörigen Entscheidungen dargelegt. Hierzu zählt die anonymisierte, sortierte Liste der zugelassenen Gebote, so dass die Zuschlagsentscheidung nachvollzogen werden kann. Darüber hinaus wird die kumulierte Gebotsmenge in der Liste aufgeführt. Außerdem besteht die Möglichkeit, Einsicht in die eigene Akte zu nehmen. Spezifische Auskünfte zu anderen Geboten, Relationen der Gebote untereinander oder sonstige statistische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Es wird gebeten, sich vor der persönlichen Einsichtnahme unter ee-ausschreibungen@bnetza.de  anzumelden und einen Termin abzustimmen.

Bekanntmachung der ersten geöffneten Ausschreibung mit dem Königreich Dänemark

Die Bundesnetzagentur macht folgende Ausschreibung gemäß § 5 GEEV bekannt:

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 23.11.2016.

Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein.

Abgabefrist ist also für diese Ausschreibung Mittwoch, der 23. November 2016.

Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen beträgt 50 Megawatt.

Darunter ist die Summe der installierten Leistung zu verstehen, für die der Zahlungsanspruch zu einem bestimmten Gebotstermin ausgeschrieben ist.

Gebotshöchstwert

Der Höchstwert beträgt 11,09 Cent/Kilowattstunde.

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Mindest- und Höchstgebotsmenge

Die Mindest-Gebotsmenge beträgt 100 Kilowatt. Höchstens darf ein Gebot eine Größe von 10 Megawatt haben.

Zuschläge in Deutschland und Dänemark möglich

Im Rahmen dieser Ausschreibung können geplante Freiflächenanlagen in Dänemark und in Deutschland einen Zuschlag erhalten.

Keine Kontigentierung

Eine Verteilung von Geboten oder eine sonstige Kontingentierung der Zuschläge auf die beiden Staaten findet nicht statt.

Zuständigkeiten (unabhängig vom Standort der Freiflächenanlage)

Ausschreibende Stelle für die geöffnete Ausschreibung ist die Bundesnetzagentur. Gebote für Anlagen in Deutschland und Gebote für Anlagen in Dänemark müssen bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.

Keine Flächenrestriktionen in Dänemark

Für Freiflächenanlagen, die im Königreich Dänemark errichtet werden, bestehen keine Flächenrestriktionen als Voraussetzung für eine Teilnahme an der Ausschreibung.

Definition einer Freiflächenanlage

Alle teilnehmenden Anlagen, auch die in Dänemark, müssen eine Freiflächenanlage im Sinne des § 3 Nr. 3 GEEV sein.

Freiflächenanlage ist jedes Modul zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, das nicht in, an oder auf einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist, angebracht ist. Mehrere Module gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zur Ermittlung des Zahlungsanspruchs als eine Anlage, wenn sie sich auf demselben Grundstück, demselben Betriebsgelände oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.

Dänemark wird darüber hinaus seine nationale Ausschreibung teilweise für Anlagen in Deutschland öffnen. Diese Ausschreibung ist unabhängig von der hier bekannt gemachten Ausschreibung. Informationen zur dänischen Ausschreibung finden Sie auf der Seite der dänischen Energieagentur.

Sicherheiten und Gebühren

Für die Gebote ist eine Sicherheit in Höhe von 70 Euro pro gebotene Kilowatt zu leisten. Die Sicherheit kann als Zahlung zusammen mit der Gebühr (in Höhe von 715 Euro) oder als Bürgschaft unter Nutzung des bereitgestellten Formulars geleistet werden.

Formatvorgaben der Bundesnetzagentur

Formular zur Gebotsabgabe (pdf / 223 KB)
Formblatt zum Standort (pdf / 579 KB)
Formular Anteilseigner (pdf / 586 KB)
Formular zum Bevollmächtigten (pdf / 593 KB)
Formular Bürgschaft (pdf / 561 KB) oder
Sikkerhedsstillelse for grænseoverskridende licitationer (pdf / 583 KB)

Die Formatvorgaben sind zwingend einzuhalten. Verstöße gegen die Formatvorgaben führen zum Ausschluss der Gebote. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm wie dem Adobe Acrobat Reader (auf der Seite von Adobe kostenlos zu beziehen) am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

ACHTUNG: Formulare, die für nationale Gebotstermine veröffentlicht wurden, sind nicht zu verwenden.

Festlegungen zu diesem Verfahren hat die Bundesnetzagentur nicht getroffen. In der völkerrechtlichen Vereinbarung wurden ebenfalls keine Formatvorgaben gemacht.

Weitere Formulare, die bei Bedarf zu nutzen sind:

Formular zur Gebotsrücknahme (pdf / 611 KB)
Formular für die Rückgabe eines Zuschlags (pdf / 516 KB)
Formular zum Tausch der Sicherheitsleistung (pdf / 573 KB)
Antrag auf Ausstellung einer Zahlungsberechtigung (pdf / 1 MB)

Mastodon