Katalog von Sicherheitsanforderungen
Katalog von Sicherheitsanforderungen gemäß § 167 TKG
Die Bundesnetzagentur hat, im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, den Katalog von Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen und für die Verarbeitung personenbezogener Daten als Grundlage für das Sicherheitskonzept erstellt.
Mit den Festlegungen des Kataloges von Sicherheitsanforderungen wurden erstmals Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze mit erhöhtem Gefährdungspotenzial eingestuft. An sie richtet der Katalog in Anlage 2 besondere Sicherheitsanforderungen.
Im Zusammenhang mit der Notifizierung steht der Katalog auch in englischer Sprache zur Verfügung: Catalogue of security requirements (pdf / 1 MB)
Anpassung der Übergangsfristen für den Einsatz kritischer Komponenten
Allgemeinverfügung zur Festlegung der Umsetzungsfristen für den Einsatz kritischer Komponenten (pdf / 129 KB)
Liste der kritischen Funktionen
Die Bundesnetzagentur hat, im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Liste der kritischen Funktionen für öffentliche Telekommunikationsnetze und -dienste mit erhöhtem Gefährdungspotenzial festgelegt.
Die Liste bestimmt kritische Funktionen, woraus sich kritische Komponenten im Sinne § 2 Absatz 13 BSI-Gesetzes ableiten lassen.
Die Technische Richtlinie BSI TR-03163: Sicherheit in TK-Infrastrukturen finden Sie unter folgendem Link:
BSI Technische Richtlinie BSI TR-03163: Sicherheit in TK-Infrastrukturen
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