Öf­fent­li­che War­nun­gen - Technische Richt­li­nie nach § 164a TKG

§ 164a Absatz 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) unter Berücksichtigung der Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen (MWV)

Veröffentlichung der Technischen Richtlinie gem. § 164a Absatz 5 TKG in der Ausgabe 1.1

Veröffentlichung der Technischen Richtlinie gem. § 164a Absatz 5 TKG unter Berücksichtigung der Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen - (MWV); Technische Richtlinie DE-Alert Ausgabe 1.1 (TR DE-Alert 1.1)

Gemäß § 164a Absatz 5 Satz 1 i. V. m § 164a Absatz 4 Nr. 1 bis 4 TKG sind die technischen Einzelheiten

  • über die grundlegenden technischen Anforderungen für die Aussendung von Warnungen im öffentlichen Mobilfunknetz, einschließlich der zu beachtenden Sicherheitsanforderungen,
  • über die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung von Warnungen, einschließlich Erreichbarkeits- und Reaktionszeiten,
  • zum Umfang der bei der Aussendung von Warnungen zu erbringenden Leistungsmerkmale, einschließlich der dabei verarbeiteten Daten sowie
  • zur Konkretisierung der Verpflichtungen für Anbieter nach § 164a Absatz 3

durch die Bundesnetzagentur in einer Technischen Richtlinie festzulegen.

Im Amtsblatt 23/2021 vom 08.12.2021 wurde mit der Mitteilung 323/2021 der Entwurf der Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) veröffentlicht und zur Anhörung gestellt.

Nach Durchlaufen des in § 164a Absatz 5 TKG vorgesehenen Verfahrens wurde die Technische Richtlinie DE-Alert Ausgabe 1.0 (TR DE-Alert 1.0) im Amtsblatt 04/2022 vom 23.02.2022 öffentlich bekanntgemacht.

Bei ihrer Umsetzung hat sich an einzelnen Stellen gezeigt, dass Anforderungen ergänzt oder in näheren Einzelheiten beschrieben werden müssen. Hierzu hat die Bundesnetzagentur im Amtsblatt 15/2022 vom 10.08.2022 mit der Mitteilung 147/2022 den Entwurf der ergänzten Fassung der Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) veröffentlicht und zur Anhörung gestellt.

Nach Durchlaufen des in § 164a Absatz 5 TKG vorgesehenen Verfahrens wird hiermit die Technische Richtlinie DE-Alert Ausgabe 1.1 (TR DE-Alert 1.1) öffentlich bekanntgemacht.

Dieser Verfügungstext kann im Amtsblatt 22/2022 der Bundesnetzagentur vom 23.11.2022 eingesehen werden. Die vollständige Entscheidung zur TR DE-Alert 1.1 kann unter folgendem Link abgerufen werden:


Anhörung zum Entwurf der ergänzten Fassung der Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) gem. § 164a Absatz 5 TKG

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Gemäß § 164a Absatz 4 TKG und § 164a Absatz 5 Satz 1 TKG sind die technischen Einzelheiten

  • über die grundlegenden technischen Anforderungen für die Aussendung von Warnungen im öffentlichen Mobilfunknetz, einschließlich der zu beachtenden Sicherheitsanforderungen,
  • über die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung von Warnungen, einschließlich Erreichbarkeits- und Reaktionszeiten,
  • zum Umfang der bei der Aussendung von Warnungen zu erbringenden Leistungsmerkmale, einschließlich der dabei verarbeiteten Daten sowie
  • zur Konkretisierung der Verpflichtungen für Anbieter nach § 164a Absatz 3

durch die Bundesnetzagentur in einer Technischen Richtlinie festzulegen.

Hierzu hat die Bundesnetzagentur am 23.02.2022 eine Technische Richtlinie veröffentlicht. Bei ihrer Umsetzung hat sich an einzelnen Stellen gezeigt, dass Anforderungen ergänzt oder in näheren Einzelheiten beschrieben werden müssen. Die Ergänzungen sind durch farbliche Markierungen im Entwurf herausgehoben. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, hinsichtlich der ergänzten Anforderungen erforderlichenfalls Umsetzungsfristen über den 23.02.2023 hinaus festzusetzen, der als Frist für die ursprünglich veröffentlichte Technische Richtlinie gilt.

Hinweis:
Die Bundesnetzagentur hat diesen Entwurf hinsichtlich der Anforderungen an die Eindeutigkeit der Kennzeichnung der Cell-Broadcast-Nachrichten (Serial Number) im Falle von geteilter Infrastruktur (Network Sharing) in den Anforderungen 5.9 und 8.23 lit. b) vor dem Hintergrund mittlerweile gewonnener Erkenntnisse bewusst vereinfacht gehalten. Als vorrangige Lösung sieht die Bundesnetzagentur derzeit eine Aufteilung des Nummernraumes der „Serial Number“ vor, um zumindest die (fälschliche) Unterdrückung von mit identischer Cell-Broadcast-Nachrichten-Kennzeichnung (Serial Number) ausgesendeten Warnmeldungen auch mobilfunknetzbetreiberübergreifend zu verhindern. Eine etwaige Lösungsmöglichkeit zur Vereindeutigung der Cell-Broadcast-Nachrichten-Kennzeichnung durch ein Zusammenwirken der Mobilfunknetzbetreiber wird in diesem Zusammenhang von der Bundesnetzagentur jedoch nicht verfolgt. Dies beruht nicht nur auf der gegenwärtig nicht absehbaren Komplexität und Fehleranfälligkeit eines solchen Systems, für das nicht auf internationale Standards zurückgegriffen werden kann, sondern insbesondere darauf, dass die Erfüllung einer solchen Vorgabe voraussichtlich nicht alleine vom Handeln des jeweiligen Verpflichteten abhinge und ihm damit nicht im Rahmen einer Technischen Richtlinie auferlegt werden kann.

Unabhängig davon behält sich die Bundesnetzagentur hierzu vor, je nach Ergebnis dieser Anhörung in einer Arbeitsgruppe mit den Betroffenen eine ggf. weiter ausspezifizierte Lösung in diesem Punkt zu erarbeiten.

Es ist beabsichtigt, die ergänzte Fassung der TR DE-Alert auf der Basis des im Anhang beigefügten Entwurfs als Ausgabe 1.1 in Kraft treten zu lassen.

Dieser Anhörungstext und der Entwurf der TR DE-Alert können unter den folgenden Links abgerufen werden:

Anhörungstext (pdf / 222 KB)

Entwurf TR DE-Alert 1.1 (pdf / 1 MB)

Hinweis:
Die Bundesnetzagentur hat die zum Download bereitgestellte Datei „Entwurf TR DE-Alert 1.1“ am 10.08.2022 um 15:30 Uhr aktualisiert. Die aktualisierte Version betrifft ausschließlich Tabelle 3 (Message Identifier einer CB-Nachricht in Abhängigkeit der CAPv1.2-Informationselemente) in Abschnitt 8. Dort wurde in der neu hinzugefügten und mit Gelb markierten Zeile fälschlicherweise "Andere" statt "Deutsch" in das Feld „info.language“ eingetragen.

 

Die nach § 164a Absatz 5 Satz 2 TKG zu Beteiligenden sowie die durch § 164a Absatz 1 bis 3 TKG Verpflichteten erhalten hiermit Gelegenheit, zu dem Entwurf der TR DE-Alert bis zum 09. September 2022 bei der

Bundesnetzagentur
Referat 425
Postfach 80 01
55003 Mainz

schriftlich oder mittels E-Mail an 425-Postfach@BNetzA.de Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahmen sollten per Brief und zusätzlich als editierbare Datei per E-Mail übersandt werden.

Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die Stellungnahmen zu veröffentlichen (in einer zusammengefassten Form oder vollständig). Ausführungen, bei denen es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt, sind entsprechend zu kennzeichnen. Eine um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigte Fassung für die Veröffentlichung sollte in diesem Falle beigefügt werden. Wenn keine geschwärzte Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und die Stellungnahme daher unverändert veröffentlicht werden kann.

Veröffentlichung der Stellungnahmen zum Entwurf der ergänzten Fassung der TR DE-Alert

mehr dazu

Vorbemerkung:

Im Amtsblatt 15/2022 vom 10.08.2022 wurde mit der Mitteilung 147/2022 der Entwurf der ergänzten Fassung der Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) veröffentlicht sowie auf die Veröffentlichung der Stellungnahmen hingewiesen. Die gem. § 164a Absatz 5 TKG unter Berücksichtigung der Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen (Mobilfunk-Warn-Verordnung, MWV) zu Beteiligenden erhielten die Gelegenheit, zu dem Entwurf der ergänzten Fassung der TR DE-Alert bis zum 09.09.2022 Stellung zu nehmen.

Es sind bei der Bundesnetzagentur gem. § 164a Absatz 5 TKG nachfolgende Stellungnahmen eingegangen, die sich wie folgt ergeben:

Stellungnahmen zum Entwurf der TR DE-Alert
Nr.:Institution:Anzahl d. Seiten
1.Bitkom e.V. und VATM e.V. 2
2.Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe5


Neben den nach § 164a Absatz 5 TKG zu beteiligenden Stellen und Verbänden erhielt die Bundesnetzagentur darüber hinaus vier weitere Stellungnahmen:

Stellungnahmen zum Entwurf der TR DE-Alert
Nr.:Institution:Anzahl d. Seiten
3.AG KRITIS7
4.Deutsche Telekom AG3
5.Telefónica Germany5
6.Vodafone GmbH4

 

Die einzelnen Stellungnahmen können unter dem jeweiligen Link abgerufen werden:

Stellungnahme: Bitkom und VATM (pdf / 93 KB)

Stellungnahme: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (pdf / 201 KB)

Stellungnahme: AG KRITIS (pdf / 56 KB)

Stellungnahme: Deutsche Telekom AG (PDF / 6 MB)

Stellungnahme: Telefónica Germany (pdf / 725 KB)

Stellungnahme: Vodafone GmbH (pdf / 85 KB)

Bisherige Veröffentlichungen - Archiv

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Erster Entwurf der TR DE-Alert (Stand 08. Dezember 2021)

Der Entwurf der TR DE-Alert kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:



Erste Anhörung zur TR DE-Alert

Gemäß § 164a Absatz 5 Satz 1 i. V. m § 164a Absatz 4 Nr. 1 bis 4 TKG sind die technischen Einzelheiten

  • über die grundlegenden technischen Anforderungen für die Aussendung von Warnungen im öffentlichen Mobilfunknetz, einschließlich der zu beachtenden Sicherheitsanforderungen,
  • über die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung von Warnungen, einschließlich Erreichbarkeits- und Reaktionszeiten,
  • zum Umfang der bei der Aussendung von Warnungen zu erbringenden Leistungsmerkmale, einschließlich der dabei verarbeiteten Daten sowie
  • zur Konkretisierung der Verpflichtungen für Anbieter nach § 164a Absatz 3

durch die Bundesnetzagentur in einer Technischen Richtlinie TR festzulegen.

Es ist beabsichtigt, die TR DE-Alert auf der Basis des untenstehend veröffentlichten Entwurfs als Ausgabe 1.0 in Kraft treten zu lassen.

Die nach § 164a Absatz 5 Satz 2 TKG zu Beteiligenden sowie die durch § 164a Absatz 1 bis 3 TKG Verpflichteten erhalten hiermit Gelegenheit, zu dem Entwurf der TR DE-Alert bis zum 10. Januar 2022 bei der
Bundesnetzagentur
Referat 425
Postfach 80 01
55003 Mainz
schriftlich oder mittels E-Mail an 425-Postfach@BNetzA.de Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahmen sollten per Brief und zusätzlich als editierbare Datei per E-Mail übersandt werden.

Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die Stellungnahmen zu veröffentlichen (in einer zusammengefassten Form oder vollständig). Ausführungen, bei denen es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt, sind entsprechend zu kennzeichnen. Eine um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigte Fassung für die Veröffentlichung sollte in diesem Falle beigefügt werden. Wenn keine geschwärzte Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und die Stellungnahme daher unverändert veröffentlicht werden kann.


Veröffentlichung der Stellungnahmen zum Entwurf der TR DE-Alert

Vorbemerkung:
Im Amtsblatt 15/2022 vom 10.08.2022 wurde mit der Mitteilung 147/2022 der Entwurf der ergänzten Fassung der Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) veröffentlicht sowie auf die Veröffentlichung der Stellungnahmen hingewiesen. Die gem. § 164a Absatz 5 TKG unter Berücksichtigung der Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen (Mobilfunk-Warn-Verordnung, MWV) zu Beteiligenden erhielten die Gelegenheit, zu dem Entwurf der ergänzten Fassung der TR DE-Alert bis zum 09.09.2022 Stellung zu nehmen.

Es sind bei der Bundesnetzagentur gem. § 164a Absatz 5 TKG nachfolgende Stellungnahmen eingegangen, die sich wie folgt ergeben:

Stellungnahmen zum Entwurf der TR DE-Alert
Nr.:Institution:Anzahl d. Seiten
1.Bitkom e.V. und VATM e.V. 2
2.Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe5


Neben den nach § 164a Absatz 5 TKG zu beteiligenden Stellen und Verbänden erhielt die Bundesnetzagentur darüber hinaus vier weitere Stellungnahmen:

Stellungnahmen zum Entwurf der TR DE-Alert
Nr.:Institution:Anzahl d. Seiten
3.AG KRITIS7
4.Deutsche Telekom AG3
5.Telefónica Germany5
6.Vodafone GmbH4

 

Die einzelnen Stellungnahmen können unter dem jeweiligen Link abgerufen werden:

Stellungnahme: Bitkom und VATM (pdf / 93 KB)

Stellungnahme: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (pdf / 201 KB)

Stellungnahme: AG KRITIS (pdf / 56 KB)

Stellungnahme: Deutsche Telekom AG (PDF / 6 MB)

Stellungnahme: Telefónica Germany (pdf / 725 KB)

Stellungnahme: Vodafone GmbH (pdf / 85 KB)


Veröffentlichung der Technischen Richtlinie gem. § 164a Absatz 5 TKG in der Ausgabe 1.0

Dieser Verfügungstext kann im Amtsblatt 04/2022 der Bundesnetzagentur vom 23.02.2022 eingesehen werden. Die vollständige Entscheidung zur TR DE-Alert 1.0 kann unter folgendem Link abgerufen werden:

Hinweis: Die Ausgabe 1.0 wurde am 23.11.2022 durch die Ausgabe 1.1 der Technischen Richtlinie DE-Alert abgelöst.
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