Beschlusskammer 6
Az. BK6-25-506
01.12.2025
Festlegungsverfahren zur Änderung des Höchstwertes nach § 19 WindSeeG
Die Beschlusskammer 6 hat am 19.11.2025 ein Festlegungsverfahren zur Bestimmung des Höchstwertes für Strom aus Windenergieanlagen auf See für die Ausschreibungen von Windenergieanlagen auf See gemäß § 29 EnWG i. V. m. § 19 Absatz 2 Satz 1 WindSeeG eingeleitet.
Die Beschlusskammer erwägt eine Anhebung des Höchstwertes von 6,2 Cent pro Kilowattstunde im Umfang des gesetzlichen Rahmens von zehn Prozent auf 6,82 Cent pro Kilowattstunde aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Die Abwägung erfolgt unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen und der eingehenden Stellungnahmen:
Weitere Informationen entnehmen Sie beigefügtem Dokument (pdf / 91 KB) .
Die Abgabe von Stellungnahmen ist möglich bis spätestens
10. Dezember 2025 (Eingang hier mit Anlagen).
Für die Abgabe von Stellungnahmen erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:
- Die Beschlusskammer 6 beabsichtigt, die Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Es wird auf § 71 EnWG sowie weiterführende Informationen zum Schutz vertraulicher Informationen hingewiesen.
- Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.