Mobiles Breitband Mobilfunkfrequenzen
Laufende Verfahren
Neubescheidung 5G
Berichtspflicht Wettbewerbsverhältnisse
Die Bundesnetzagentur hat am 5. Juni 2026 eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Berichtspflicht bezüglich des Zugangs zu Mobilfunkvorleistungen gemäß der Präsidentenkammerentscheidung 2025 (PKE 2025) und zur Anfertigung einer Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse nebst Fragebogen veröffentlicht.
Die Berichte waren bis zum 6. Juli vorzulegen. Es wurde Fristverlängerung bis zum 20. Juli gewährt. Die weiteren Informationen zum Verfahren sind den folgenden Dateien zu entnehmen.
Allgemeinverfügung Berichtspflicht Wettbewerbsverhältnisse (pdf / 115 KB)
Fragebogen zur Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse (xlsx / 252 KB)
Die Bundesnetzagentur hatte die interessierten Kreise angehört. Frist hierfür war der 25. März 2026.
Entwurf einer Allgemeinverfügung zur Berichtspflicht Wettbewerbsverhältnisse (pdf / 111 KB)
Entwurf eines Fragebogen zur Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse (xlsx / 190 KB)
Weitere Dokumente im Verfahren BK1-25/001
Über die Regeln zur Vergabe der Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz sowie 3,6 GHz soll neu entschieden werden. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, schnellstmöglich Klarheit über das weitere Vorgehen zu schaffen. Die bestehenden Frequenzzuteilungen behalten ihre Gültigkeit, bis sie infolge einer Neubescheidung entweder angepasst oder aufgehoben und neu erlassen werden. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat somit für die Mobilfunkkunden keine negativen Folgen.
Anhörungspapier Stellungnahmen (Stand 30.06.2026) (ZIP / 33 MB)
Mitteilung Verfahrensausgang (pdf / 58 KB)
Frequenznutzungsbestimmungen
Geplante Änderungen der technischen Frequenznutzungsbestimmungen im Bereich 1.452-1.472 MHz und 1.472-1.492 MHz (Az.: 2.10.16.02.01/11#1)
Die Bundesnetzagentur bietet gemäß § 99 Abs. 3 S. 2 TKG den interessierten Kreisen die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen der technischen Frequenznutzungsbestimmungen im Bereich 1.452-1.472 MHz und 1.472-1.492 MHz einzureichen. Diese Frequenzen sind dem öffentlichen Mobilfunk zugeteilt.
Die Gelegenheit zur Stellungnahme dient der Transparenz über die geplanten Änderungen. Die vorgesehene Entscheidung verhält sich nicht zu einer Erweiterung des Frequenzbereichs, der dem drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten zur Verfügung steht.
Stellungnahmen waren bis zum 29. April 2026 einzureichen.
Anhörungsdokument (pdf / 121 KB)
Umsetzung Verlängerungsverfahren
Anhörung zur Anordnung einer kooperativen, gemeinsamen Nutzung von Frequenzen
Die Bundesnetzagentur hat die interessierten Kreise zu einer Änderung der Frequenzzuteilungen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz durch Änderung der Nebenbestimmung zur kooperativen, gemeinsamen Mitnutzung von Frequenzen angehört. Frist hierfür war der 18. März 2026. Diese Anhörung dient der Transparenz über die Inhalte der Frequenzzuteilungen der öffentlichen Mobilfunknetze. Sie setzt den Anordnungsvorbehalt der Entscheidung zur Verlängerung von Frequenzen vom 24. März 2025 (BK1-22/001) um.
Anhörung zur Anordnung einer kooperativen, gemeinsamen Nutzung von Frequenzen (pdf / 152 KB)
Übersicht der derzeit zugeteilten Frequenzbereiche
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der derzeit zugeteilten Mobilfunkfrequenzen ab 2026
Übersicht der zugeteilten Mobilfunkfrequenzen (pdf / 65 KB)
Abgeschlossene Vergabeverfahren
Mobilfunkmonitoring
Die interaktive Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur zeigt die aktuelle Mobilfunkversorgung in Deutschland aus Verbraucherperspektive
Verbraucherinformationen zum Mobilfunkmonitoring und Störungen