An­trag von Ver­tei­ler­netz­be­trei­ber auf Teil­nahme am ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren ge­mäß Tenorz­if­fern 16.1 bis 16.6 RA­MEN Gas

Verteilernetzbetreiber, die mit einer angepassten Erlösobergrenze des Basisjahres unterhalb des von der Bundesnetzagentur bestimmten wirtschaftlichen Schwellenwerts bleiben, können eine Teilnahme am vereinfachten Verfahren nach Tenorziffern 16.1 bis 16.6 RAMEN Gas beantragen. Der Antrag ist spätestens zum 31.03.2026 des vorletzten der Regulierungsperiode vorangehenden Kalenderjahres zu stellen. Beim vereinfachten Verfahren nimmt der Netzbetreiber nicht am Effizienzvergleich teil. Stattdessen wird der Effizienzwert der Gasverteilernetzbetreiber als gewichtetes arithmetisches Mittel aller im bundesweiten Effizienzvergleich für die vorangegangene Regulierungsperiode ermittelten und bereinigten Effizienzwerte angesetzt (pauschaler Effizienzwert). Die gemittelten Effizienzwerte für die einzelnen Regulierungsperioden finden Sie hier.

Folgende Verfahren wurden bei der Beschlusskammer beantragt:

AktenzeichenAntragsteller
BK9-26/8264Covestro Brunsbüttel Energie GmbH
BK9-26/8238Energieversorgung Guben GmbH
BK9-26/8075Gemeindewerke Trappenkamp
BK9-26/8100Schleswiger Stadtwerke GmbH
BK9-26/8251Stadtwerke Brunsbüttel GmbH
BK9-26/8109Stadtwerke Eckernförde GmbH
BK9-26/8027Stadtwerke Glückstadt GmbH
BK9-26/8099Stadtwerke Itzehoe
BK9-26/8102Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH
BK9-26/8243Stadtwerke Oranienburg GmbH
BK9-26/8086Stadtwerke Rendsburg GmbH
BK9-26/8248Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH
BK9-26/8231Stadtwerke Senftenburg GmbH
BK9-26/8122Stadtwerke Wedel GmbH
BK9-26/8039Stadtwerke Wilster GmbH
BK9-26/8088VersorgungsBetriebe Elbe GmbH
BK9-26/8024Versorgungsbetriebe Kronshagen
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