Ge­samt­kon­zept 410 bis 470 MHz

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, ein Gesamtkonzept 410 - 470 MHz zu erstellen, um auch zukünftig eine effiziente und störungsfreie Nutzung der Frequenzen in diesem Bereich durch die verschiedenen Funkanwendungen zu gewährleisten.

Der Frequenzbereich 410 - 470 MHz ist nach der Frequenzverordnung überwiegend der Primärnutzung „Mobilfunkdienst“ bzw. „Mobiler Landfunkdienst“ zugewiesen.

Dieser Primärnutzung zuzurechnen sind die Funkanwendungen

  • drahtloser Netzzugang,
  • öffentlicher Funkruf,
  • nichtöffentlicher mobiler Landfunk,
  • allgemeine und spezielle Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie
  • Funkanwendungen der Eisenbahnen.

Das Gesamtkonzept soll Grundlage für die zukünftige Widmung und Bereitstellung dieser Frequenzen sein. Dabei sollen die Bedarfe der einzelnen Funkanwendungen, denen diese Frequenzen nach der Frequenzverordnung zugewiesen sind, unter Berücksichtigung technologischer Entwicklungen berücksichtigt werden.

Erste Überlegungen für ein Gesamtkonzept

Die Bundesnetzagentur hat im Zeitraum vom 21. März 2025 bis zum 21. Mai 2025 "Erste Überlegungen für ein Gesamtkonzept 410 – 470 MHz" zur Konsultation gestellt. Ziel der Konsultation war es, den relevanten Sachverhalt und die betroffenen Belange zu ermitteln.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden an dieser Stelle, ggf. in einer um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogener Daten geschwärzten Fassung, veröffentlicht. Die Prüfung der geschwärzten Fassungen dauert noch an. Die Stellungnahmen werden veröffentlicht, sobald die Prüfungen abgeschlossen sind.

Die im Rahmen der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen der interessierten Kreise zu den künftigen Bedarfen und technologischer Entwicklungen sowie den Entwicklungen in den Märkten der Funkdienste und Funkanwendungen im Frequenzbereich 410 – 470 MHz werden nunmehr ausgewertet und gewürdigt. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus den Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur anschließend das Gesamtkonzept entwickeln und finalisieren. Dies soll voraussichtlich noch im Jahr 2025 erfolgen.

Entwurf einer neuen Zusatzvereinbarung für die Grenzkoordinierung von Breitbandsystemen im Frequenzbereich 450 - 470 MHz

Um eine störungsfreie Frequenznutzung in Grenznähe sicherzustellen, bedarf es einer Grenzkoordinierung der Frequenznutzungen. Diese basiert auf internationalen Vereinbarungen sowie auf bi- bzw. multilateralen Verwaltungsabkommen zwischen den betroffenen Staaten.

Im Hinblick auf die Grenzkoordinierung von Breitbandsystemen im Frequenzbereich 450 – 470 MHz strebt die Bundesnetzagentur an, die bestehende Grenzkoordinierung anzupassen. Sie hat hierzu einen Vorschlag für eine Zusatzvereinbarung zu den bestehenden Verwaltungsabkommen erarbeitet, über den sie mit den Verwaltungen der betroffenen Staaten in den nächsten Monaten diskutieren wird.

Der Vorschlag verfolgt einen einheitlichen Koordinierungsansatz gegenüber allen Nachbarländern Deutschlands, basierend auf der ECC-Empfehlung T/R 25–08. Diese beschreibt die Planungskriterien für die grenzüberschreitende Koordination von Frequenzen für den mobilen Landfunkdienst im Frequenzbereich 29,7 bis 470 MHz. Deutschland hat mit seinen Nachbarländern existierende Präferenzvereinbarungen für die Grenzkoordinierung von Schmalbandsystemen im Frequenzbereich 450 – 470 MHz. Die neue Vereinbarung soll eine Ergänzung für Breitbandsysteme zu den derzeit gültigen Schmalband-Präferenzvereinbarungen in diesem Frequenzbereich sein.

Die Bundesnetzagentur sucht das Gespräch mit allen betroffenen Staaten und befindet sich zum Teil bereits in Verhandlungen über die vorgeschlagene Zusatzvereinbarung.

Mastodon