Ge­samt­kon­zept 410 bis 470 MHz

Die Bundesnetzagentur hat im Juni 2026 ein Gesamtkonzept 410 – 470 MHz veröffentlicht, um auch zukünftig eine effiziente und störungsfreie Nutzung der Frequenzen in diesem Bereich durch die verschiedenen Funkanwendungen zu gewährleisten.

Der Frequenzbereich 410 - 470 MHz ist nach der Frequenzverordnung überwiegend der Primärnutzung „Mobilfunkdienst“ bzw. „Mobiler Landfunkdienst“ zugewiesen. Dieser Primärnutzung zuzurechnen sind die Funkanwendungen

  • drahtloser Netzzugang,
  • öffentlicher Funkruf,
  • nichtöffentlicher mobiler Landfunk,
  • allgemeine und spezialisierte Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie
  • Funkanwendungen der Eisenbahnen.

Das Gesamtkonzept stellt die strategische Ausrichtung für die zukünftige Nutzung des Frequenzbereichs 410 – 470 MHz dar. Es wird bei der künftigen Anpassung des Frequenzplans sowie bei weiteren Maßnahmen im Bereich der Frequenzwidmung und Frequenzzuteilung berücksichtigt. Im Wesentlichen ist auf Frequenzplanebene Folgendes beabsichtigt:

  • für den drahtlosen Netzzugang im Bereich 450 MHz ab 2033 das Spektrum zu erweitern
  • für den öffentlichen Funkruf ab 2033 das Spektrum zu reduzieren
  • für die Funkanwendungen der Eisenbahnen unterhalb 800 MHz ab 2036 das Spektrum zu reduzieren
  • für den nichtöffentlichen mobilen Landfunk ab 2033 das Spektrum anzupassen

Die inhaltliche Umsetzung des Gesamtkonzepts erfolgt zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlichen Verwaltungsverfahren. Die in den jeweiligen Verfahren bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten, beispielsweise zum Frequenzplan gemäß § 90 Abs. 1 TKG, bleiben von dem Gesamtkonzept unberührt. Somit haben die betroffenen Kreise und die Öffentlichkeit die Möglichkeit, auch bei der Umsetzung dieses Gesamtkonzepts Stellung zu nehmen.

Vorbereitungen für das Gesamtkonzept

Die Bundesnetzagentur hat im Zeitraum vom 21. März 2025 bis zum 21. Mai 2025 "Erste Überlegungen für ein Gesamtkonzept 410 – 470 MHz" zur Konsultation gestellt. Ziel der Konsultation war es, den relevanten Sachverhalt und die betroffenen Belange zu ermitteln. Es sind 86 Stellungnahmen eingegangen. Diese sind teilweise in einer um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogener Daten geschwärzten Fassung abrufbar.

Die erste Auswertung der Stellungnahmen hatte gezeigt, dass eine ergänzende Konsultation zur Ermittlung des relevanten Sachverhalts notwendig war. Diese wurde zwischen dem 18. Juli 2025 und 1. August 2025 durchgeführt. Es gingen 27 weitere Stellungnahmen ein. Diese sind teilweise in einer um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogener Daten geschwärzten Fassung abrufbar.

Zu den eingereichten Stellungnahmen hinsichtlich etwaiger Nachbarkanalstörungen benachbarter Funkdienste hat die Bundesnetzagentur ergänzend eigene Messungen durchgeführt.

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