Kupfer-Glas-Migration
Der Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland schreitet fort. So rückt auch der Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze (sog. Kupfer-Glas-Migration) in den Fokus des Marktes und der Bundesnetzagentur. Während der Technologiewechsel schon vielfach freiwillig stattfindet, wird es später zu einer regulatorisch kontrollierten Außerbetriebnahme des Kupfernetzes kommen. Die Bundesnetzagentur bereitet mit dem hier veröffentlichten Impulspapier früh den Weg für eine öffentliche Diskussion über die anstehende Kupfer-Glas-Migration sowie über die dafür notwendigen Regulierungsverfahren.
- Impulse zur regulierten Kupfer-Glas-Migration
- Hintergrund: Breitbandversorgung in Deutschland
- Regulatorische Vorgehensweise bei der Außerbetriebnahme des Kupfernetzes und dem Übergang auf alternative Zielnetze
- Weitere Aktivitäten zum Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze
Impulse zur regulierten Kupfer-Glas-Migration
Das Impulspapier enthält Hinweise zum regulierten Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze. Alle Marktteilnehmer können zu materiellen Aspekten des künftigen Verfahrens zur Außerbetriebnahme des Kupfernetzes Stellung nehmen
Das zur Konsultation stehende Impulspapier soll Transparenz über Struktur und Abläufe der komplexen Verfahren zur Außerbetriebnahme bzw. Ersetzung des Kupfernetzes nach § 34 TKG schaffen. So könnten künftig durchzuführende Beschlusskammerverfahren beschleunigt werden.
Da der gesamte Markt von der schrittweise erfolgenden Kupfer-Glas-Migration betroffen ist, kommt es darauf an, schon jetzt die Interessen aller Akteure in den Blick zu nehmen. Dies erhöht die Chance, in einem frühen Stadium den Austausch zwischen Netzbetreibern anzustoßen. So kann das Potenzial für Marktlösungen ausgelotet und ein reibungsloser Übergang auf die neuen Netze gewährleistet werden.
Dargestellt werden zum einen mögliche Verfahrensabläufe. Zum anderen werden die Anforderungen an einen vom Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht vorzulegenden transparenten Zeitplan der Migration sowie die angemessenen Bedingungen der Migration und der Außerbetriebnahme thematisiert. Letzteres umfasst auch die Anforderungen an alternative Zugangsprodukte sowie die Verteilung der Kosten der Migration.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausführungen im Impulspapier keinerlei Bindungswirkung im Hinblick auf künftig zu führende Verfahren der Beschlusskammern entfalten, noch deren Entscheidungen vorzeichnen.
Die Bundesnetzagentur hat vom 28. April 2025 bis zum 23. Juni 2025 28 Stellungnahmen zum Impulspapier entgegengenommen.
Stellungnahmen
Hintergrund: Breitbandversorgung in Deutschland
Ende 2024 waren ca. 47 Prozent der Haushalte und Unternehmensstandorte mit Glasfaseranschlüssen (FttH/B) versorgt bzw. unmittelbar erreichbar. Die Glasfaserinfrastruktur wird im Laufe dieses Jahres für etwa die Hälfte der Bevölkerung zumindest bis nahe an ihre Grundstücksgrenze heranreichen (Homes passed). Trotz einer aktuell hohen Ausbaudynamik ist ca. die Hälfte der Haushalte in Deutschland noch nicht unmittelbar mit Glasfasernetzen erreichbar ist. Ein erheblicher Teil des Erstausbaus muss noch erfolgen.
Momentan wird der überwiegende Teil der Endkundennachfrage über das bestehende Kupfernetz (VDSL), das bestehende TV-Kabelnetz (HFC) und die entstehenden Glasfasernetze (FttH/B) bedient, die miteinander im Infrastrukturwettbewerb stehen. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Nachfrage langfristig über reine Glasfasernetze bedient werden wird. Die notwendigen Bandbreiten und Geschwindigkeiten werden nur über Glasfaser abbildbar sein. Der Weiterbetrieb des Kupfernetzes wird auch betriebswirtschaftlich unprofitabel. Perspektivisch wird es zu einer Stilllegung des Kupfernetzes kommen. Der Ausbau von Glasfasernetzen und die Nachfrage nach Glasfaseranschlüsse ist regional unterschiedlich ausgeprägt. Deshalb ist noch unklar, wann in den ersten Gebieten das Kupfernetz abgeschaltet wird. Die EU-Kommission erwägt in ihrem Aufruf zur Stellungnahme vom 06. Juni 2025 (Call for Evidence) im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Digital Networks Act (DNA) ein EU-weites Datum für die Kupfer Außerbetriebnahme mit der Möglichkeit auf nationaler Ebene hiervon abzuweichen, falls noch keine angemessenen Alternativen flächendeckend zur Verfügung stehen. Zuvor hatte sie in ihrem Weißbuch zu digitalen Infrastrukturen vom 21. Februar 2024 die Stilllegung aller Kupfernetze in der EU bis 2030 als Ziel formuliert. Für Deutschland scheint dieses Ziel aufgrund der Entwicklung des Ausbaus und von der Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen jedoch unrealistisch.
Regulatorische Vorgehensweise bei der Außerbetriebnahme des Kupfernetzes und dem Übergang auf alternative Zielnetze
Der Übergang von Kupfer auf Glas und die letztendliche Stilllegung des Kupfernetzes wird in einem mehrjährigen Prozess erfolgen. Das wird schrittweise und nicht für die gesamte Bundesrepublik auf einmal erfolgen. Der Übergangsprozess hat mit dem freiwilligen Wechsel vieler Endkundinnen und Endkunden von kupferbasierten DSL-Anschlüssen zu Glasfaseranschlüssen bereits begonnen.
Erst später im Prozess wird es zur regulatorisch begleiteten Außerbetriebnahme von ersten Teilen des Kupfernetzes kommen. Für die Außerbetriebnahme eines bestimmten Teils des Kupfernetzes muss der Netzbetreiber (die Deutsche Telekom) mit ausreichend Vorlauf einen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen. Dieser Antrag muss einen Plan für die Migration enthalten. Der Antrag muss die Bedingungen und den Ablauf der Migration für das (jeweilige) Abschaltegebiet umfassend darstellen. Die Bundesnetzagentur wird daraufhin den vorgelegten Migrationsplan prüfen und die Migrationsbedingungen festlegen. Das genaue Verfahren ist in § 34 TKG geregelt und wird im veröffentlichten Impulspapier näher beschrieben. Ein solcher Antrag wurde von der Deutschen Telekom bisher nicht gestellt.
Nach der Phase des freiwilligen Übergangs wird es im Zuge der regulierten Außerbetriebnahme des Kupfernetzes zu einer forcierten Migration der bis dahin ggf. auf dem Kupfernetz im jeweiligen Gebiet verbliebenen Endkundinnen und Endkunden kommen. Die Endkundinnen und Endkunden werden frühzeitig über die geplante Außerbetriebnahme und die alternativen Produkte informiert. So können sie über ihre zukünftigen Anbieter auf der alternativen Infrastruktur entscheiden. Je weniger Endkundinnen und Endkunden nach der Phase des freiwilligen Wechsels noch auf der herkömmlichen Infrastruktur verbleiben, desto einfacher dürfte das – in § 34 TKG geregelte – förmliche Verfahren der Außerbetriebnahme ablaufen.
Die Bundesnetzagentur wird im gesamten Übergangsprozess und in den konkreten Abschalteverfahren ihrer Aufgabe des Wettbewerbsschutzes (und damit auch des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher) nachkommen. Dies betrifft auch die rechtzeitige und transparente Kommunikation gegenüber Markt und Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das veröffentlichte Impulspapier soll dazu frühzeitig vor ersten Verfahren zur Außerbetriebnahme einen wichtigen Beitrag leisten.
Weitere Aktivitäten zum Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze
Im Rahmen des von der Bundesnetzagentur moderierten Gigabitforums wurden im vergangenen Jahr drei Pilotprojekte hinsichtlich des Migrationsprozesses durchgeführt. Zentrale, im Rahmen der Evaluierung der Piloten herausgearbeitete Handlungsfelder werden aktuell im Gigabitforum weiterverfolgt. Dies betrifft die praktische Zusammenarbeit bei der technischen Umsetzung der Migration, die Beschleunigung des Ausbaus und die Kundenansprache.