Bundesnetzagentur übernimmt zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung
Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 29.07.2026
Die Bundesnetzagentur übernimmt ab sofort eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland. Diese ergibt sich aus dem „Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz“ (KI-MIG), welches heute in Kraft tritt. Die Bundesnetzagentur wird damit zur Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung
„Die KI-Verordnung ist ein Meilenstein für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa“
, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Bundesnetzagentur wird in ihrer neuen Rolle sowohl die Sicherheit und den Schutz der Grundrechte gewährleisten als auch Innovationen fördern. Wir verstehen uns als Enabler und Ansprechpartner für das gesamte KI-Ökosystem. Unser Ziel ist es, ein vertrauenswürdiges Umfeld für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen zu schaffen.“
Neue Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Die Bundesnetzagentur übernimmt als Marktüberwachungsbehörde vielfältige Aufgaben. Sie überwacht die Einhaltung der KI-Verordnung für KI-Systeme in Funkanlagen sowie grundsätzlich für solche KI-Systeme, die in besonders sensiblen Bereichen zum Einsatz kommen. Zu diesen Bereichen gehören beispielsweise bestimmte KI-Systeme im Personalmanagement, in kritischer Infrastruktur oder auch im Bildungssektor. In ihren Zuständigkeitsbereichen überwacht die Bundesnetzagentur zudem die Einhaltung der Transparenzpflichten sowie die verbotenen KI-Praktiken.
Das zentrale Koordinierungs- und Kompetenzzentrum bei der Bundesnetzagentur unterstützt die zuständigen Marktüberwachungsbehörden und notifizierenden Behörden bei komplexen Entscheidungen und koordiniert ihre Zusammenarbeit. Die Bundesnetzagentur bezieht bei ihren neuen Aufgaben die Zivilgesellschaft, die Wirtschaft und die Wissenschaft ein.
Die Bundesnetzagentur fungiert zudem als zentrale Anlaufstelle für Fragen zur KI-Verordnung und koordiniert die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Behörden. Als zentrale Beschwerdestelle nimmt sie Beschwerden über Verstöße gegen die KI-Verordnung entgegen, bearbeitet diese und leitet sie gegebenenfalls an die zuständigen Behörden weiter.
Innovationsförderung und KI-Reallabore
Die Bundesnetzagentur fördert aktiv Innovationen im Bereich Künstlicher Intelligenz. Kernbaustein ist die Einrichtung eines KI-Reallabors bei der Bundesnetzagentur, welches in einer kontrollierten Umgebung die Entwicklung, das Training, das Testen und die Validierung innovativer KI-Systeme insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ermöglicht. KI-Reallabore bieten eine regulatorische Begleitung, bei der individuelle Anforderungen definiert, Risiken identifiziert und Abhilfemaßnahmen erarbeitet werden. Damit kann eine schnellere Markteinführung von innovativen KI-Systemen gefördert werden.
Ein weiteres zentrales Instrument ist der KI-Service Desk. Er bietet schon jetzt Organisationen, Behörden und weiteren Akteuren – insbesondere KMU und Start-ups – niederschwellige Informationen und Orientierung bei der Umsetzung der KI-Verordnung. Dazu gehören ein Online-Tool zur ersten Einschätzung der Risikoklasse von KI-Systemen, aktuelle Informationen zu europäischen Leitlinien und Praxisleitfäden sowie Hinweise zum Aufbau von KI-Kompetenz.
Hybrider Ansatz zur Umsetzung
Die Umsetzung der KI-Verordnung erfolgt in einem hybriden Ansatz, der die Aufsicht nach Sachnähe aufteilt und Doppelstrukturen vermeidet und eine kohärente Auslegung der KI-Verordnung sicherstellt. In vollharmonisierten Produktbereichen bleiben die etablierten Marktüberwachungs- und Fachaufsichtsbehörden zuständig, um Unternehmen die bekannten Ansprechpartner zu erhalten, etwa die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Finanzsektor oder die Landesmedienanstalten im Medienbereich. Die Bundesnetzagentur übernimmt die zentrale Koordinierung und agiert als Marktüberwachungsbehörde in bisher nicht regulierten Produktbereichen auf Bundesebene. Für die Aufsicht über KI-Systeme können die Bundesländer die Bundesnetzagentur im Wege der Organleihe in Anspruch nehmen.
Europäische KI-Verordnung
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Sie sieht eine stufenweise Anwendung vor und zielt darauf ab, die Entwicklung und Nutzung vertrauenswürdiger KI-Systeme zu fördern, Innovationen zu ermöglichen und Risiken zu minimieren. Die Verordnung richtet sich an Unternehmen, Behörden, Organisationen und weitere Akteure, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen. Sie schafft klare Regeln für Akteure entlang der KI-Wertschöpfungskette, indem sie verbindliche Anforderungen für bestimmte KI-Anwendungen definiert und für mehr Transparenz und Sicherheit im Umgang mit dieser Technologie sorgt. Gleichzeitig achtet die Verordnung darauf, den administrativen und finanziellen Aufwand für Unternehmen möglichst gering zu halten – insbesondere bei KMU und Start-ups.
Alle Informationen der Bundesnetzagentur zur KI-Verordnung sind unter www.bundesnetzagentur.de/ki veröffentlicht.