Bitte beachten Sie, dass sich dieses Tool in der Testphase befindet.
Das Marktüberwachungs-Tool wird von der Bundesnetzagentur betrieben. Es informiert über die Verfügbarkeit einer Mindestversorgung an Telekommunikationsdiensten in Deutschland. Diese sind ein Sprachkommunikations- und Internetzugangsdienst. Aktuell betragen die gesetzlich geregelten Anforderungen an die Mindestversorgung für den Internetzugangsdienst im Download 15 Megabit pro Sekunde und im Upload 5 Megabit pro Sekunde. Die interaktive Karte zeigt, ob Ihr Standort innerhalb einer 100 x 100 Meter Gitterzelle für diese Anforderungen potenziell unterversorgt ist.
Die Anzeige in der Karte können Sie von ganz Deutschland bis auf Ebene eines Orts- bzw. Stadtteils navigieren. Einzelne Gitterzellen werden ab der Vergrößerungsstufe „Städte (1:160000)“ dargestellt. Bitte navigieren Sie von der Startansicht auf diese Stufe oder nutzen Sie die Adresssuche. Eine mutmaßliche Unterversorgung mit den Mindestdatenraten wird für die betrachteten Haushalte über die Färbung der Rasterzellen dargestellt. Grün beziehungsweise „Ja“ bedeutet, dass alle Haushalte in einer Gitterzelle potenziell mit einer Mindestversorgung an Telekommunikationsdiensten versorgt sind. Rot beziehungsweise „Nein“ weist darauf hin, dass eine mögliche Unterversorgung vorliegt. Berücksichtigt werden dabei leitungsgebundene Technologien sowie die Mobilfunkversorgung. Ob in der jeweiligen Gitterzelle auch eine Versorgung über Satellitenfunk möglich wäre, bildet die Testversion dieses Tools nicht ab.
Bitte beachten Sie, dass die Darstellungen in der Karte keine Anspruchsgrundlage für eine Unterversorgungsfeststellung oder Verpflichtung im Sinne des Teil 9
TKG bilden. Die Suche Ihrer Adresse in der Testversion des Tools veranlasst keinen Vorgang an die zuständige Stelle der Bundesnetzagentur. Sollten Sie an Ihrem Standort tatsächlich nicht über eine ausreichende Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten verfügen, nutzen Sie bitte folgendes
Kontaktformular. Innerhalb des Tools können Sie durch Klicken auf die 100 x 100 Meter Gitterzelle den Link zum Kontaktformular aufrufen, sofern die ausgewählte Gitterzelle rot gefärbt ist.
Nutzerbefragung
Wir laden Sie ein, an unserer kurzen Befragung zum Tool teilzunehmen. Ihre Teilnahme ist anonym, freiwillig und wird nicht mehr als 5 Minuten dauern. Mit Ihrem Feedback helfen Sie uns, die Testversion des Marktüberwachungs-Tools nach Ihren Bedürfnissen zu verbessern. Über folgenden Link kommen Sie direkt zur
Nutzerbefragung. Die Befragung können Sie ebenso direkt im Tool aufrufen.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, finden Sie bereits einige Antworten im folgenden FAQ-Bereich
Fragen und Antworten (FAQ)
Warum gibt es das Marktüberwachungs-Tool?
Gemäß § 157 Absatz 1 Satz 1 TKG hat die Bundesnetzagentur in regelmäßigen Abständen die Verfügbarkeit des Mindestgebots an Telekommunikationsdiensten in Deutschland zu überwachen. Ziel des Marktüberwachungs-Tools ist, darauf aufmerksam zu machen, ob ein Gebiet potenziell unterversorgt oder mit einer Mindestversorgung ausreichend versorgt ist. Die kartografische Darstellung dient somit sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Telekommunikationsunternehmen als Anhaltspunkt einer Unterversorgung.
Welche Systemvoraussetzungen sind für die Darstellung des Marktüberwachungs-Tools erforderlich?
Falls das Tool auf Ihrem Computer fehlerhaft angezeigt wird, überprüfen Sie bitte die Version Ihres Internet-Browsers. Wir empfehlen die Nutzung der aktuellen 64-Bit-Versionen der Browser Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Apple Safari.
Warum wird nur eine potenzielle Versorgung angezeigt?
Aufgrund der verfügbaren Daten die für die Testversion des Tools ist nicht mit Sicherheit voraussagbar, ob an dem gesuchten Standort eine Mindestversorgung zur Verfügung steht.
Wie bediene ich das Marktüberwachungs-Tool?
Hier finden Sie eine Hilfestellung zu den zentralen Bedienelementen.
Wie aktuell sind die Daten des Marktüberwachungs-Tools?
Der Datenstand für die Testversion des Marktüberwachungs-Tools variiert aufgrund der verschiedenen Datenquellen. Derzeit gilt:
- Stand der Daten des Breitbandatlas: 31.12.2024
- Stand der Daten des Mobilfunk-Monitoring: 30.04.2025
- Stand der Daten der Produktinformationsblätter: 11.11.2024
Welche Geobasisdaten werden verwendet?
Als Geobasisdaten dienen amtliche Geodaten des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG) und Haushalts- und Adressdaten der Nexiga GmbH.
Wie erfolgt die Bewertung einer potenziellen Versorgung?
Zunächst werden die Daten berücksichtigt, die von den Anbietern für den Breitbandatlas bereitgestellt wurden. Dies betrifft die maximal zur Verfügung stehende Bandbreite.
Des Weiteren werden Daten über die minimale Bandbreite mit der zuvor genannten maximalen Bandbreite sowie den Angaben aus den Produktinformationsblättern nach § 1 TKTransparenzV miteinander verschnitten. Dies soll einer realistischeren Einschätzung der Möglichkeit einer leitungsgebundenen Versorgung dienen.
Für Gitterzellen, die nach dieser Berechnung als unterversorgt gelten, wurde zusätzlich die Information über „im Bau“ oder „in Betrieb“ befindliche Festnetzfördergebiete aus dem Gigabit-Grundbuch herangezogen.
Für Gitterzellen, die selbst nach dem zuvor genannten Schritt als potenziell unterversorgt gelten, wurden die Daten des Mobilfunk-Monitorings herangezogen. Relevant war dabei, ob eine Grundversorgung mittels Mobilfunk im Außenbereich möglich erscheint oder nicht. Dies richtet sich nach den derzeit gelten Anforderungen aus der TK-Mindestversorgungsverordnung.
Eine Versorgung mittels Satellitenfunk wurde für die Testversion des Marktüberwachungs-Tools nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie: Der Anspruch auf eine Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten, also Internetzugangs- und Sprachkommunikationsdienst, ist technologieneutral. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine bestimmte Technologie besteht nicht. Die Mindestversorgung darf leitungsgebunden oder funkgestützt erbracht werden. Entscheidend ist dabei allein, dass die Anforderungen aus der TK-Mindestversorgungsverordnung gewahrt sind.
Wie dürfen Daten und Karten des Marktüberwachungs-Tools verwendet werden?
Die Informationen aus dem Marktüberwachungs-Tool dürfen für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke kostenlos genutzt werden.
Bei der Verwendung der Informationen aus dem Marktüberwachungs-Tool, einschließlich der statistischen Auswertung der Verfügbarkeit einer Mindestversorgung an Telekommunikationsdiensten in Deutschland, ist die Herkunft dieser Informationen kenntlich zu machen. Daher ist bei allen Verwendungen die Quelle „Marktüberwachungs-Tool | Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Versorgung/Ueberwachung/start)“ anzugeben. Etwaige inhaltliche Änderungen an den Informationen müssen mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden, aus dem hervorgeht, was verändert wurde. Eigene Interpretationen und Auswertungen sind als solche zu kennzeichnen.
Wir weisen darauf hin, dass alle erstellten Kartenwerke/Drucke den Copyrightvermerk © BNetzA, GeoBasis-DE/BKG (2026) CC BY 4.0 und das Logo der Bundesnetzagentur voreingestellt beinhalten. Diese dürfen bei der Verwendung nicht herausgeschnitten, überdeckt, sonst unkenntlich gemacht oder verändert werden. Die Bundesnetzagentur ist Inhaberin der gesamten Rechte an den Inhalten des Marktüberwachungs-Tools. Die Rechte für die Hintergrundkarte liegen bei der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) (basemap.de) bzw. dem BKG.
Die von Ihnen erstellten Kartenwerke dürfen nur im Rahmen der geltenden Gesetze vervielfältigt, veröffentlicht oder auf sonstigem Wege verwertet werden.
Warum werden teilweise Gebiete ohne Gitterzellen dargestellt?
Die Darstellung im Marktüberwachungs-Tool basiert auf gemeldeten Versorgungsdaten, die bestimmten Gitterzellen zugeordnet werden. In Gebieten, für die keine Versorgungsmeldungen vorliegen, kann keine Zuordnung zu einer Gitterzelle erfolgen. Diese Flächen können daher nicht als Gitterzellen dargestellt werden.