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Ärger mit Rufnummern und Anrufen Die Bundesnetzagentur kann in vielen Fällen aktiv werden.

11. Februar 2026 - Warnung vor E-Mails und SMS im Namen von FinTech-Plattformen
Die Bundesnetzagentur erhält vermehrt Beschwerden über E-Mails und SMS, die im Namen von Trading-Plattformen für Finanzprodukte versendet werden. In den E-Mails wird auf eine im Ausland vorgenommene Neuanmeldung im Kundenkonto oder auf eine aus Sicherheitsgründen erfolgte Einschränkung des Kundenkontos hingewiesen. In den SMS wird mitgeteilt, dass eine Auszahlung vom Konto beantragt oder ein VideoIdent Verfahren eingeleitet worden sei. In der Regel wird darum gebeten, eine angegebene Telefonnummer zurückzurufen, um die angeblich notwendige Klärung vorzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
23. September 2025 - Warnung: Betrügerische Anrufe im Namen von Polizei oder Banken!
Der Bundesnetzagentur liegen Hinweise darauf vor, dass es derzeit im gesamten Bundesgebiet zu Anrufen mit betrügerischer Absicht kommt. Die Anrufer geben sich dabei als Polizeimitarbeiter oder Bankangestellte aus und versuchen, die Angerufenen zu Geldüberweisungen oder Bargeldübergaben zu animieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mitteilung zur elektronischen Aktenführung in Bußgeldverfahren
Der Präsident der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf Grundlage des § 110a Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in Verbindung mit § 2 der Bundes-E-Bußgeldakten-Einführungsverordnung am 8. Oktober 2024 eine Verwaltungsanordnung zur elektronischen Aktenführung in Ordnungswidrigkeitsverfahren der Bundesnetzagentur erlassen. Die Akten, die zu den in der Verwaltungsanordnung genannten Rechtsbereichen neu angelegt werden, werden ab dem im Anordnungsdokument angegebenen Zeitpunkt bei der Bundesnetzagentur elektronisch geführt.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Hinweis zu Anrufen ohne angezeigte Rufnummer:
Die Bundesnetzagentur hat keine generelle Befugnis, den Ursprung von Anrufen aufzuklären. Bei Anrufen oder Anrufversuchen ohne angezeigte Rufnummer besteht nicht ohne Weiteres ein Ermittlungsansatz; in bestimmten Fällen können Beschwerden nur angenommen werden, wenn Angaben zur angezeigten Rufnummer vorhanden sind. Dies betrifft insbesondere Ermittlungen wegen Rufnummernmanipulation, belästigende Anrufversuche und Ping-Anrufe.
Nähere Informationen finden Sie hier.

Ihnen werden massenhaft Anrufe in Rechnung gestellt und Sie haben die Rufnummer nicht von Ihrem Anschluss angerufen?

Sie erhalten Anrufe, bei denen die angezeigte Rufnummer gefälscht wurde? Oder Sie befürchten, dass Ihre eigene Rufnummer für Anrufe als Absenderrufnummer aufgesetzt wird?

Ein Unternehmen nutzt die Vorwahl eines Ortes, ohne dort einen Sitz zu haben und vermittelt so den Eindruck, vor Ort zu sein.

Sie möchten wissen, wem eine bestimmte Rufnummer zugeteilt ist? Informationen zu Auskunftsmöglichkeiten finden Sie hier.

Ihr Fall passt nicht unter die bisherigen Beschreibungen? Hier können Sie uns Ihr Problem schildern.

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