Da­ta Act - die Eu­ro­päi­sche Da­ten­ver­ord­nung

Der Data Act ist eine zentrale Säule der europäischen Datenstrategie der EU-Kommission. Mit dem Data Act werden insbesondere neue Regeln für den Zugang, die Nutzung und die Weitergabe von Daten aus Geräten, die mit dem Internet verbunden sind (sogenannte IoT-Geräte), geschaffen. Damit sollen bisherige Datensilos aufgebrochen und die Datenverfügbarkeit in der Europäischen Union verbessert werden.

Durch den Data Act soll ein wettbewerbsfähiger europäischer Datenmarkt entstehen, der Anreize für Innovationen schafft und gleichzeitig eine faire Verteilung des Wertes von Daten sicherstellt. Der Data Act bietet für alle Unternehmen – auch für Start-ups und KMU – vielfältige Möglichkeiten, um an der Datenwirtschaft teilzuhaben und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Darüber hinaus enthält der Data Act Regelungen zur Erleichterung des Wechsels von Datenverarbeitungsdiensten. Dies umfasst vor allem Cloud-Dienste.

Die Bundesnetzagentur ist auf der Grundlage des Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchführungs-Gesetzes (DADG) die zuständige Behörde in Deutschland für die Umsetzung des Data Act.

Mit den nachfolgenden Informationen möchte die Bundesnetzagentur über die neuen europäischen Anforderungen praxisorientiert informieren und die Marktakteure bei der Umsetzung des Data Act umfassend und zielgerichtet unterstützen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie:

  • Detaillierte Informationen und Hintergründe zu den Vorgaben des Data Act. Die neuen Regelungen werden hier anschaulich erklärt und häufig aufkommende Fragen beantwortet. Dieses Informationsangebot wird von der Bundesnetzagentur fortlaufend aktualisiert und erweitert.
  • Ein Portal, über das Sie Beschwerden im Zusammenhang mit dem Data Act einreichen können.
  • Einen Bereich, in dem die vom Data Act betroffenen Marktakteure ihren Übermittlungs- und Mitteilungspflichten nachkommen können.
  • Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung und zur Zulassung von Streitbeilegungsstellen für den Data Act.
  • Informationen zum Themenbereich Datenschutz im Data Act.
  • Informationen zu der von der Bundesnetzagentur organisierten Online-Veranstaltungsreihe DATA ImpACT.

Kontakt

E-Mail: DataAct@BNetzA.de

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Beschwerden und Anträgen für eine Zulassung als Streitbeilegungsstelle sowie die Entgegennahme von Mitteilungen (z. B. zur „Geschäftsgeheimnis- oder zur Sicherheits-Handbremse“) und Übermittlungen von Datenverlangen ausschließlich über die bereitgestellten Formulare erfolgt. Diesbezügliche Anfragen per E-Mail können nicht entgegengenommen werden.

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