Biomethan: Gebotstermin 1. April 2026
Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge
Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. April 2026 bekannt.
Werte für alle bezuschlagten Gebote:
Der höchste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 23,12 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 23,08 ct/kWh.
Es wurden 6 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 38.024 kW bezuschlagt.
Mit dieser Veröffentlichung wurden die Zuschläge öffentlich bekannt gegeben. Die Zuschläge gelten eine Woche nach dieser öffentlichen Bekanntgabe als bekanntgegeben.
Die Bekanntmachung war am 9. Juni 2026, so dass die Bekanntgabe am 16. Juni 2026 als erfolgt gilt.
Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung gesondert benachrichtigt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist bei dem Beschwerdegericht, dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Hausanschrift: Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf) einzureichen.
Die Beschwerde ist zu begründen. Die Frist für die Beschwerdebegründung beträgt einen Monat. Sie beginnt mit der Einlegung der Beschwerde und kann auf Antrag von der oder dem Vorsitzenden des Beschwerdegerichts verlängert werden. Die Beschwerdeschrift und die Beschwerdebegründung müssen durch einen Rechtsanwalt unterzeichnet sein.
Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Reduzierung des Ausschreibungsvolumens wegen drohender Unterzeichnung
(gemäß § 28d Abs. 6 EEG)
Das Ausschreibungsvolumen des Gebotstermins 1. April 2026 wird von der Bundesnetzagentur reduziert, weil zu erwarten ist, dass die ausgeschriebene Menge größer als die eingereichte Gebotsmenge sein wird (drohende Unterzeichnung).
Das neue Ausschreibungsvolumen beträgt 60.908 Kilowatt.
[ENDE]
Bekanntmachung der Ausschreibung
(gem. § 29 Abs. 1 EEG)
Die Europäische Kommission hat die im Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung (sog. Biomasse-Paket) (pdf / 291 KB) enthaltenen Regelungen mit Entscheidung vom 18.09.2025 beihilferechtlich genehmigt. Damit kommen die Regelungen des Biomasse-Pakets für diesen Gebotstermin zur Anwendung.
| Abgabefrist für den Gebotstermin | Ausschreibungs- volumen (kW) | Höchstwert (ct/kWh) | Meldefrist für Genehmigungen |
|---|---|---|---|
| 1. April 2026 | 60.908 | 23,13 | 4. März 2026 |
Gebotstermin
Gebotstermin ist der 1. April 2026.
Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein.
Die Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.
Ausschreibungsvolumen
Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt 60.908 Kilowatt.
Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der installierten Leistung zu verstehen, für die die finanzielle Förderung zu einem Gebotstermin ausgeschrieben wird.
Hintergrund: Das Ausschreibungsvolumen im Jahr 2026 beträgt insgesamt 600 Megawatt und wird gleichmäßig auf die beiden Gebotstermine verteilt (§ 28d Abs. 2 S. 2 EEG). Das Volumen wird um die in § 28d Abs. 5 EEG definierten Mengen angepasst.
Die Bundesnetzagentur kann das Ausschreibungsvolumen aufgrund einer drohenden Unterzeichnung verringern (§ 28d Abs. 6 EEG).
Höchstwert
Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin 23,13 Cent pro Kilowattstunde nach der Festlegung der Bundesnetzagentur (AZ 4.08.01.01./1#71).
Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.
Meldefrist Genehmigungen
Genehmigungen von Biomethananlagen müssen bis zum 4. März 2026 erteilt und an das Marktstammdatenregister gemeldet worden sein, um an diesem Ausschreibungstermin teilnehmen zu können.
Formatvorgaben
Die Bundesnetzagentur gibt zu diesem Termin nachfolgende Formatvorgaben im Sinne von § 30a Abs. 1 EEG verbindlich vor. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.
Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm wie beispielsweise dem Adobe Acrobat Reader (auf der Seite von Adobe kostenlos zu beziehen) am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.
Es sind die Formulare des aktuellen Gebotstermins zu verwenden. Formulare, die von den für den aktuellen Gebotstermin veröffentlichten Formularen abweichen, dürfen nicht verwendet werden.
Hinweis: Je Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Wird eine Bürgschaft eingereicht, so ist eine Bürgschaft je Gebot einzureichen.
| Gebotsabgabe 1. April 2026 (pdf / 1 MB) Bürgschaft (pdf / 61 KB) Angaben zum Bevollmächtigten (pdf / 599 KB) Weitere Standortangaben (pdf / 1.017 KB) Erklärung Inhaber Genehmigung (pdf / 788 KB) Gebotsrücknahme (pdf / 126 KB) |
Festlegungen
Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 85 Abs. 2 EEG getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären. Hinsichtlich des Höchstwerts ist die nach § 85a Abs. 1 und 2 EEG getroffene Festlegung (AZ 4.08.01.01/1#71) zu beachten.
Weitere Hinweise
Keine zusätzliche Unterlagen
Von Eigenerklärungen außerhalb des Gebotsformulars und der Zusendung weiterer Unterlagen ist im Rahmen einer zügigen Gebotsprüfung abzusehen. Insbesondere sind folgende Mitteilungen und Unterlagen überflüssig:
- Kopien der Genehmigungen
- Auszüge aus dem Marktstammdatenregister
- Mitteilung alter Behördenzuständigkeiten, alter Aktenzeichen, alter Genehmigungsinhaber oder alter Flurstücksbezeichnungen
- Eigenerklärungen der Inhaberschaft der Grundstücke
- Katasterauszüge
- Gesellschaftsverträge
Rückerstattung von Zahlungen
Nicht benötigte bar hinterlegte Sicherheiten, überzahlte Gebühren und sonstige zu diesem Verfahren eingegangene Zahlungen werden nach der Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Gebotstermins unverzüglich freigegeben. Aufgrund verschiedener interner und externer Prüfprozesse dauert es nach Bekanntgabe der Ergebnisse regelmäßig bis zu sechs Wochen, bis die Zahlungen von der Bundeskasse ausgeführt werden.
Stand: 09.06.2026
Kontakt
Referat 618 – Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
E-Mail: ee-ausschreibungen@bnetza.de