Ausschreibungen nach dem Strom-Ver­sor­gungs­si­cher­heits- und Ka­pa­zi­tä­ten­ge­setz (StromVKG)

Nach dem aktuellen Entwurf des StromVKG soll es in den Jahren 2026, 2027 und 2029 Ausschreibungen zu drei unterschiedlichen Kapazitätsprodukten geben.

 

Obwohl das Gesetzgebungsverfahren zum StromVKG noch nicht abgeschlossen ist und die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission noch nicht erteilt wurde, informiert die Bundesnetzagentur den Markt bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf und allen weiteren Äußerungen der Bundesregierung, sollen noch im Jahr 2026 zwei Ausschreibungen für Langfristkapazitäten stattfinden.

Daraus ergibt sich ein ambitionierter Zeitplan für die Vorbereitung und Umsetzung dieser Ausschreibungen. Eine geordnete Marktkommunikation muss somit parallel zum Gesetzgebungsverfahren beginnen, vor Inkrafttreten des Gesetzes und vor der Genehmigung durch die Europäischen Kommission. Dadurch soll eine effiziente und möglichst fehlerfreie Durchführung der Ausschreibung ermöglicht werden.

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Daten der Bekanntmachung, des Gebotstermins und der Zuschlagsfrist

Im Jahr 2026 soll es zwei Ausschreibungen für Erzeugungsanlagen geben, die über einen längeren Zeitraum Strom erzeugen können. In diesen beiden Ausschreibungen sollen jeweils 4,5 GW reduzierte Leistung ausgeschrieben werden. Für den Fall, dass die ausgeschriebene reduzierte Leistung nicht in voller Höhe (9 GW) bezuschlagt werden kann, wäre ein dritter Gebotstermin am 18. Mai 2027 durchzuführen

Zum Gebotstermin 18. Mai 2027 sollen darüber hinaus Erzeugungskapazitäten in Höhe von 2 GW ausgeschrieben werden. Diese Ausschreibung steht allen Erzeugungsanlagen offen.

In den Jahren 2027 und 2029 soll es dann zwei weitere Ausschreibungen für Kapazitäten geben. An diesen Ausschreibungen können Erzeugungsanlagen und regelbare Lasten teilnehmen. Das Ausschreibungsvolumen für diese Ausschreibungen ist noch zu bestimmen.

Die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten und die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten werden von der Bundesnetzagentur durchgeführt. Die Ausschreibungen für Kapazitäten werden von der Bundesnetzagentur mit Unterstützung der Übertragungsnetzbetreiber durchgeführt.

Stand:  10.07.2026

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