KWK-Aus­schrei­bun­gen

Die Bundesnetzagentur führt Ausschreibungen zur Ermittlung der Zuschlagszahlungen für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) und innovative KWK-Systeme durch. KWK- Anlagen und innovative KWK-Systeme werden in separaten Segmenten ausgeschrieben.

Umstellung des Verfahrens

Die Ausschreibungen für beide Segmente werden zum Gebotstermin am 1. Dezember 2025 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt.

Die Gebote müssen spätestens am  Gebotstermin ausschließlich elektronisch über die digitale Kommunikationsplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein.

Es ist zur Ausschreibungsrunde am 1. Dezember 2025 nicht mehr möglich, Gebote postalisch bei der Bundesnetzagentur abzugeben. Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, sind eine Bieter-Authentifizierung und eine Registrierung für die GBG bis spätestens einschließlich 24. November 2025 (eine Woche vor Gebotstermin) notwendig.

Webinar

Die Bundesnetzagentur führt für das elektronische Ausschreibungsverfahren ein offenes Webinar durch, in dem für alle interessierten Kreise die Kernpunkte des elektronischen Verfahrens näher erläutert werden.

1. September 2025
9:30 bis 11:30 Uhr

Anmeldung zum Webinar

Die Details zum Ablauf des elektronischen Verfahrens und zur Authentifizierung bzw. Registrierung für die GBG werden zeitgleich mit dem Webinar auf der Seite Ausschreibungsverfahren veröffentlicht.

Betroffene Anlagen

Durch diese Ausschreibungen wird die Höhe der Zuschlagszahlung für durch KWK-Anlagen produzierten Strom der zuschlagsfähigen Anlagen ermittelt, die nach dem 31. Dezember 2016 den Dauerbetrieb aufgenommen oder wieder aufgenommen haben.

An den Ausschreibungen für KWK-Anlagen können

  • neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 50 MW und
  • modernisierte KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 50 MW teilnehmen.

An den Ausschreibungen für innovative KWK-Systeme können

  • neue KWK-Anlagen, die Bestandteil eines innovativen KWK-Systems sind, mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 10 MW und
  • modernisierte KWK-Anlagen, die Bestandteile eines innovativen KWK-Systems sind, mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 10 MW teilnehmen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen sind im KWKG und in der KWKAusV geregelt.

Kontakt

Referat 628 - KWK-Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: kwk-ausschreibungen@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)

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