Zwischenstand des NEST Prozesses zum Sommer 2025
Am 16.01.2025 hat die Große Beschlusskammer Energie die Zwischenstände zu den Festlegungsverfahren im Kontext des NEST-Prozesses veröffentlicht.
In einem nächsten Verfahrensschritt hat die Große Beschlusskammer Energie am 18.06.2025 nun die Festlegungsentwürfe zu den Rahmenfestlegungen RAMEN Strom [GBK-25-01-1#1] und RAMEN Gas [GBK-25-01-2#1] sowie zu den Methodenfestlegungen StromNEF / GasNEF [GBK-24-02-1#3 und GBK-24-02-2#3] zur förmlichen Konsultation gestellt. Des Weiteren folgen am 30.06.2025 die Festlegungsentwürfe zu den Methodenfestlegungen zur Kapitalverzinsung, Effizienzvergleich und zum Produktivitätsfaktor. Diese Festlegungen werden ebenfalls zur förmlichen Konsultation gestellt.
Zu den folgenden Verfahren wurden am 18.06.2025 Festlegungsentwürfe veröffentlicht und zur förmlichen Konsultation gestellt:
RAMEN
Die Festlegungsverfahren RAMEN Strom und RAMEN Gas sind aus dem Festlegungsverfahren RAMEN GBK-24-01-3#3 hervorgegangen, das mit der Entscheidung vom 16.01.2025 auf das Verfahren GBK-25-01-1#1 für den Strombereich und GBK-25-01-2#1 für den Gasbereich aufgeteilt wurde.
Zentrale Regelungsinhalte der Festlegungsentwürfe RAMEN Strom und RAMEN Gas sind unter anderem die Beschreibung des künftigen Anreizregulierungssystems, die Bestimmung der Dauer der Regulierungsperiode, die Einführung der wesentlichen regulatorischen Instrumente (beispielsweise des Effizienzvergleichs, des Xgen, eines Instruments zur Abbildung von Betriebskostenänderungen in der 5. Regulierungsperiode für Stromverteilernetzbetreiber im Regelverfahren), die Vorgabe einer pauschalisierten Bestimmung der Kapitalkosten sowie die Definition eines Katalogs besonderer Kostenkategorien (KAnEu). Eine Konkretisierung der Intention und Wirkung des ergänzenden OPEX-Anpassungsfaktors befindet sich in diesem Papier.
Die Bundesnetzagentur stellt die Festlegungsentwürfe bis zum 30.07.2025 zur Konsultation. Eingereichte Konsultationsbeiträge werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme vorzugsweise per E-Mail und unter Nutzung des bereitgestellten Formblatt Stellungnahmen RAMEN an gbk@bnetza.de unter dem Betreff „GBK-25-01-1#1, GBK-25-01-2#1; Name Ihrer Institution“. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein.
Mithilfe der "Einwilligung zur Veröffentlichung von Stellungnahmen GBK" haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zuzustimmen.
Festlegungsentwurf RAMEN Strom und RAMEN Gas
Formular für Stellungnahmen RAMEN
Formblatt zur Einwilligung zur Veröffentlichung von Stellungnahmen GBK
Die Inhalte der Festlegungen RAMEN Strom und RAMEN Gas stehen in engem Zusammenhang zu den Festlegungsverfahren StromNEF und GasNEF.
StromNEF und GasNEF
Zentrale Regelungsinhalte der Festlegungsentwürfe zu den Festlegungsverfahren StromNEF / GasNEF [Geschäftszeichen: GBK-24-02-1#3 / GBK-24-02-2#3] sind die Vorgaben zur Bestimmung des Ausgangsniveaus, das in die Bestimmung der Erlösobergrenzen eingeht. Wichtige Themenbereiche sind hier unter anderem die Umstellung des Kapitalerhaltungssystems auf eine reine Realkapitalerhaltung, die Vorgaben zur Bestimmung der Bezugsbasis für die WACC-Rate, Vorgaben zur Bestimmung der Gewerbesteuer sowie Vorgaben zu einer pauschal gewährten Position für das Umlaufvermögen.
Die Bundesnetzagentur stellt die Festlegungsentwürfe zur Konsultation bis zum 30.07.2025. Eingereichte Konsultationsbeiträge werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme vorzugsweise per E-Mail und unter Nutzung des bereitgestellten Formblatt Stellungnahmen Festlegungsentwürfe StromNEF/GasNEF an gbk@bnetza.de unter dem Betreff „GBK-24-02-1#3, GBK-24-02-2#3; Name Ihrer Institution“. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein.
Mithilfe der "Einwilligung zur Veröffentlichung von Stellungnahmen GBK" haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zuzustimmen.
Festlegungsentwürfe StromNEF und GasNEF
Formular für Stellungnahmen StromNEF und GasNEF
Einwilligung zur Veröffentlichung von Stellungnahmen GBK
Zu den folgenden Verfahren wurden am 30.06.2025 Festlegungsentwürfe veröffentlicht und zur förmlichen Konsultation gestellt:
Kapitalverzinsung
Zentrale Regelungsinhalte des Festlegungsentwurfs zur Kapitalverzinsung [Geschäftszeichen GBK-25-02-3#1] sind die methodischen Vorgaben zur Bestimmung des pauschalierten und gewichteten Kapitalkostensatzes. Dies umfasst die methodischen Vorgaben zur Bestimmung des Eigenkapital- und des Fremdkapitalzinssatzes sowie die Festlegung der zugrunde zu legenden Kapitalquoten.
Die Bundesnetzagentur stellt den Festlegungsentwurf zur Konsultation bis zum 18.08.2025. Eingereichte Konsultationsbeiträge werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme vorzugsweise per E-Mail und unter Nutzung des bereitgestellten Formblatts an gbk@bnetza.de unter dem Betreff „Methodenfestlegung Kapitalverzinsung, GBK-25-02-3#1, Name Ihrer Institution“. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein.
Mithilfe der „Einwilligung zur Veröffentlichung von Stellungnahmen GBK“ haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zuzustimmen.
Festlegungsentwurf Kapitalverzinsung
Formular für Stellungnahmen
Einwilligung zur Veröffentlichung von Stellungnahmen GBK
Effizienzvergleich
Die Festlegungsverfahren Methodenfestlegung Effizienzvergleich Strom und Methodenfestlegung Effizienzvergleich Gas sind aus dem Festlegungsverfahren Methodenfestlegung Effizienzvergleich GBK-24-02-3#5 (Bundesnetzagentur - Methodenfestlegung Effizienzvergleich) hervorgegangen, das am 30.06.2025 auf die Verfahren GBK-25-02-1#2 für den Strombereich und GBK-25-02-2#1 für den Gasbereich aufgeteilt wurde.
Zentrale Regelungsinhalte der Festlegungsentwürfe sind unter anderem die Methoden zur Durchführung des Effizienzvergleichs, die Vorgaben zur Bestimmung der Parameter, die Festlegung des Abbaupfades sowie der Abrechnungsmethode zwischen den ermittelten Effizienzwerten. Adressaten der Festlegungen sind die Verteilernetzbetreiber Strom und Gas im Regelverfahren und die Fernleitungsnetzbetreiber.
Die Bundesnetzagentur stellt die Festlegungsentwürfe bis zum 18.08.2025 zur Konsultation. Eingereichte Konsultationsbeiträge werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme vorzugsweise per E-Mail und unter Nutzung des bereitgestellten Formblatts an gbk@bnetza.de unter dem Betreff „Methodenfestlegung Effizienzvergleich Strom/Gas, GBK-25-01-2#1 und GBK-25-02-2#1; Name Ihrer Institution“. Innerhalb des Formblattes ist eine Auswahl möglich, ob sich der jeweilige Teil der Stellungnahme nur auf die Methodenfestlegung Effizienzvergleich Strom, nur auf die Methodenfestlegung Effizienzvergleich Gas oder beide Festlegungsentwürfe bezieht. Es wird darum gebeten, nur ein gemeinsames Formblatt für beide Verfahren zu übersenden. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein.
Mithilfe der "Einwilligung zur Veröffentlichung von Stellungnahmen GBK" haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zuzustimmen.
Festlegungsentwürfe Methodenfestlegung Effizienzvergleich Strom und Methodenfestlegung Effizienzvergleich Gas
Formular für Stellungnahmen
Einwilligung zur Veröffentlichung von Stellungnahmen GBK
Zur Vorstellung und Diskussion der Festlegungsentwürfe ist ein Expertenaustausch am 14.07.2025 vorgesehen.
Xgen (Produktivitätsfaktor)
Die Regelungsinhalte des Festlegungsentwurfs [Geschäftszeichen: GBK-24-02-3#4] sind die Vorgaben zur Bestimmung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors (Xgen) für Elektrizitätsverteilernetze, Gasverteilernetze und Fernleitungsnetze. Der Entwurf zur Methodik der zukünftigen Ausgestaltung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors sieht vor, den Xgen künftig aus einem reinen Malmquist-Modell für Gesamtkosten abzuleiten und diesen dann – wie auch den VPI – ausschließlich auf die Betriebskosten zu beziehen.
Ergänzend veröffentlicht die Bundesnetzagentur auch das wissenschaftliche Gutachten, welches den Festlegungsentwurf begleitet.
Die Bundesnetzagentur stellt die Festlegungsentwürfe bis zum 18.08.2025 zur Konsultation. Eingereichte Konsultationsbeiträge werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Bitte übermitteln Sie die Stellungnahmen als pdf-Datei. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme vorzugsweise per E-Mail an gbk@bnetza.de unter dem Betreff „Methodenfestlegung xgen, GBK-24-02-3#4; Name Ihrer Institution“. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein.
Mithilfe der "Einwilligung zur Veröffentlichung von Stellungnahmen GBK" haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zuzustimmen.
Festlegungsentwurf Produktivitätsfaktor
Einwilligung zur Veröffentlichung von Stellungnahmen GBK
Zur Vorstellung und Diskussion der Festlegungsentwürfe ist ein Expertenaustausch am 13.08.2025 vorgesehen.
Aktueller Stand weiterer Verfahren der Großen Beschlusskammer:
Qualitätsregulierung
Derzeit werden die Daten, die im Rahmen der Datenerhebung des Monitorings gewonnen wurden durch die Bundesnetzagentur in Abstimmung mit dem wissenschaftlichen Begleiter E-Bridge Consulting ausgewertet. Das begleitende Gutachten hinsichtlich der Energiewendekompetenz und Servicequalität im Bereich der Stromverteilernetze soll bis Mitte Juli 2025 fertig gestellt sein.
Zudem ist ein weiterer Expertenaustausch zu diesem Thema für den 08.07.2025 vorgesehen.
Ein Festlegungsentwurf soll bis zum Ende des Jahres 2025 erstellt werden.