GBK-24-02-2#1 KANU 2.0

Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen

Festlegung

Da die Festlegung gegenüber allen in Deutschland tätigen Betreibern von Gasverteilernetzen und Fernleitungsnetzen erfolgt, ersetzt die Große Beschlusskammer Energie die Zustellung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG gemäß § 73 Abs. 1a Satz 1 EnWG durch eine öffentliche Bekanntmachung der Festlegung. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil der Festlegung, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur im Amtsblatt der Bundesnetzagentur bekannt gemacht werden (§ 73 Abs. 1a Satz 2 EnWG). Die Festlegung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zwei Wochen verstrichen sind.

Hinweis: Bei den zur Verfügung gestellten Übersetzungen handelt es sich um eine reine Serviceleistung durch die Bundesnetzagentur.

KANU 2.0 Beschluss
Anlage A zu KANU 2.0
KANU 2.0 Decision

Aktualisierte Versionen der Anlage A zur Anzeige des Transformationselementes sowie der Berechnungshilfe

Nachstehend finden Sie die aktualisierte Version der Anlage A zur Anzeige des Transformationselementes. Zudem finden Sie eine Berechnungshilfe zur Berechnung des neuen Kapitalkostenabgleichs. Diese Berechnungshilfe ermöglicht es, unter Verwendung der Werte der Erlösobergrenzen der 4. Regulierungsperiode und der sich bei Anwendung der KANU 2.0-Festlegung ergebenden neuen Abschreibungsbeträge, den Kapitalkostenabgleich im konkreten Fall zu ermitteln.

V2.0 Anlage A zu KANU 2.0
V1.1 Berechnungshilfe TFE-2026

GBK-24-02-2#1

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